Kaiser Friedrich III. bestimmt die Aufhebung der Hälfte der Grund- und Bodenzinsen der Churer Brandgeschädigten für sechs Jahre. A I/1.55.04



Objekte / Dokumente

Kaiser Friedrich III. bestimmt die Aufhebung der Hälfte der Grund- und Bodenzinsen der Churer Brandgeschädigten für sechs Jahre.

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Kaiser Friedrich III. bestimmt die Aufhebung der Hälfte der Grund- und Bodenzinsen der Churer Brandgeschädigten für sechs Jahre.

Datum

30.07.1464

Verzeichnungsstufe

Dokument

Institution

Stadtarchiv Chur

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

Kaiser Friedrich III. bestimmt, dass den Churer Brandgeschädigten die Hälfte ihrer Grund- und Bodenzinsen aufgehoben und die andere Hälfte während sechs Jahren zum Wiederaufbau der Stadt verwendet werden soll. Ausstellungsort: Wiener Neuenstadt. Siegel des Kaisers: AD Mandatum domini imperatoris in Consilio Vdalricus Episcopus Patauiensis Cancellarius. Die Holzkapsel, in der bis zum 27.03.2015 das Siegel aufgewahrt wurde, befindet sich im Planschrank im Magazin 2, bei der Urkunde. Urkunde transkribiert durch Thomas Bruggmann (Details siehe Feld Publikation). 2014 restauriert siehe B II/2.0061.064. Genetisches Stadium: Original

Medientyp

Text

Kategorie

Akte

Art

Urkunden

Signatur / Identifikationsnummer

A I/1.55.04

Nachweis / Literatur

Bruggmann, Wachsendes Selbstbewusstsein, S. 135

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