Form und Inhalt
Kopie einer von Oberzunftmeister Camill Cleric und Vorgesetzten der Schmiedezunft aufgestellten Rodordnung in 17 Artikeln, geschrieben von Zunft- und Rodschreiber Johann Luzi Thürr: Nur Besitzer von gut beschlagenen und ausgerüsteten Pferden sollen in die Rod aufgenommen werden; Pferdemusterung; maximale Beladung der Pferde; Verwendung von Wagen; Tax und Lohn; Transportmonompol der Rod; Sanktion gegen Verwendung von fremden Pferden; Bestrafung von Personen, welche ihre Rod unentschuldigt auslassen; Streitschlichtung. Stadtschreiber Abundi Schwartz bestätigt (aus dem Protokoll), dass die Artikel von Rat und Gericht ratifiziert wurden. Es ist eine Abschrift, erstellt am 9.6.1778 durch Stadtschreiber Abundi Schwartz. Wurde am 9.6.1778 vor Rat und Gericht produziert.
Genetisches Stadium: Kopie