Form und Inhalt
Im Streit zwischen der Gemeinde Ems einerseits und der Gemeinde Felsberg andererseits wegen der Rheinwuhren einigt man sich gütlich auf die Festlegung von Grenzen und Marchen. Ausführlicher Grenzbeschrieb. Siegel des Landammanns der Herrschaft Rhäzüns für das Original erwähnt. Auf dem Original: Unterschrift der Dorfmeister Jacob Caweibel (für Felsberg) und Jülli Federspiel (für Ems). Kopie beglaubigt und besiegelt durch die Kanzlei des Kantons Graubünden am 25.08.1819 (Kanzleidirektor Bavier).
Genetisches Stadium: Kopie