Form und Inhalt
Vor Hans Hosang als Statthalter im Davoser Gericht klagen Fluri und Christli Boner (Arosa) gegen die Stadt Chur, vertreten durch Hans Casper und Hans Lütscher. Die Aroser verlangen die Anerkennung ihres teilweisen Zugrechts in einem von Thomas Rieder an die Stadt am 4.10.1558 erfolgten Güterverkauf. Das Gericht anerkennt ein zeitlich befristetes Zugrecht. Rückvermerk: Kurzregest; "NB. Hierinn erscheint sich dz die von Arosa kein Ewigen Zug nit haben, sonder allein vff ein Jahr 6 Wuchen vnd 3 Tag; vor dem rechtstag in Davos, 1780". Siegel des Andreas Sprecher aufgedrückt.
Genetisches Stadium: Original