Urteil in der Klage der Stadt Chur gegen Thomas Brunold und Thöni Mettier. Es werden die bestehenden Marchsteine bestätigt und der Grenzverlauf beschrieben.
Titel / Bezeichnung
Urteil in der Klage der Stadt Chur gegen Thomas Brunold und Thöni Mettier. Es werden die bestehenden Marchsteine bestätigt und der Grenzverlauf beschrieben.
Datum
01.01.1536 - 31.12.1536
Verzeichnungsstufe
Dokument
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Paul Buol, alt Landammann auf Davos, urteilt mit den Ratsboten des Zehngerichtenbundes in der Klage der Stadt Chur (vertreten durch alt Bürgermeister Hans Brun, dem Aroser J(oh)ann Brüesch (Ambrüesch) und Fürsprecher Risch Meng von St. Peter) gegen Thomas Brunold, und alt Ammann Thöni Mettier von Prätsch/Maran. Auf den Vorwurf Churs, sie beanspruchten unberechtigterweise ein Alpgebiet an der gemeinsamen Alpgrenze, antworten die Beklagten Maraner mit ihrem Fürsprecher Luzi Bühler von Churwalden, dass sie sich an die seit ca. 30 Jahren bestehenden Briefe, Marchsteine und Zäune hielten. Im Urteil werden die bestehenden Marchsteine bestätigt und der Grenzverlauf beschrieben.Paul Buol, alt Landammann auf Davos, urteilt mit den Ratsboten des Zehngerichtenbundes in der Klage der Stadt Chur (vertreten durch alt Bürgermeister Hans Brun, dem Aroser J(oh)ann Brüesch (Ambrüesch) und Fürsprecher Risch Meng von St. Peter) gegen Thomas Brunold, und alt Ammann Thöni Mettier von Prätsch/Maran. Auf den Vorwurf Churs, sie beanspruchten unberechtigterweise ein Alpgebiet an der gemeinsamen Alpgrenze, antworten die Beklagten Maraner mit ihrem Fürsprecher Luzi Bühler von Churwalden, dass sie sich an die seit ca. 30 Jahren bestehenden Briefe, Marchsteine und Zäune hielten. Im Urteil werden die bestehenden Marchsteine bestätigt und der Grenzverlauf beschrieben. Rückvermerk: Kurzregest Siegel des Zehngerichtenbundes für das Original erwähnt.
Genetisches Stadium: Kopie
Medientyp
Kategorie
Art
Signatur / Identifikationsnummer
A I/1.79.02