Die Gemeinde Fläsch und die Nachbarschaft Maran auf Prätsch schliessen ein gütliches Abkommen wegen der Nutzung der Alp Schönboden.
Titel / Bezeichnung
Die Gemeinde Fläsch und die Nachbarschaft Maran auf Prätsch schliessen ein gütliches Abkommen wegen der Nutzung der Alp Schönboden.
Datum
01.01.1596 - 31.12.1596
Verzeichnungsstufe
Dokument
Institution
Sprachen
Deutsch
Enthält
Eine weitere Kopie (26/39 cm) liegt bei.
Form und Inhalt
Die Gemeinde Fläsch und die Nachbarschaft Maran auf Prätsch schliessen unter Vermittlung des Hans Bavier, Bürgermeister zu Chur, ein gütliches Abkommen, nachdem es in der Nutzung der Alp Schönboden zu Streit gekommen war und weil ein ergangenes Urteil Missverständnisse hervorgerufen hat. Es geht um die korrekte Zuweisung der Alprechte; Einzäunungen; Vorkaufsrechte; Weide von fremdem Vieh und Winterungsregel; Weide von Schafen, Schweinen und Pferden. Die strittigen Fragen werden in 12 Punkten geregelt. Schiedsleute: für Fläsch: Johann Baptista Tscharner, Stadtvogt und Bannerherr; für Maran: Andreas a Porta, Profektrichter. Rückvermerk: Kurzregest; Vor Bezirksgericht Plessur 7.12.1863. Unterschrift von Gerichtsschreiber Hans Joachim Gräding. Von Gerichtsschreiber Constantin Walser beglaubigte Abschrift vom 7. Juli 1689.
Genetisches Stadium: Kopie
Medientyp
Kategorie
Art
Signatur / Identifikationsnummer
A I/1.79.04