Objekte / Dokumente
Digitalisat des Fotos von Hans Graf, Safien Platz Landsgemeinde 1937
Titel / Bezeichnung
Digitalisat des Fotos von Hans Graf, Safien Platz Landsgemeinde 1937
Datum
Original: 1937
Name der Person / Organisation
Hans Graf (Fotograf:in)
Institution
Beschreibung
Der Bundesbrief vom 23. September 1524 war ein wichtiger Schritt im Prozess der Ablösung einer feudalen Gesellschaft durch autonomer werdende Gemeinden mit Elementen einer frühneuzeitlichen Demokratie. Die 52 Gerichtsgemeinden der Drei Bünde, darunter die damalige Gerichtsgemeinde Safien, wählten je nach Grösse ein bis zwei Abgesandte für den abwechseln in Ilanz, Chur oder Davos stattfindenden Bundestag. Versammlungen der Stimmbürger, wie die auf der von Hans Graf, dem damaligen Pfarrer der Kirchgemeinde Safien 1937 aufgenommenen Foto abgebildete Landsgemeinde des Kreises Safien, welche bis vor wenigen Jahren alle zwei Jahre in Safien Platz vor dem Gasthaus Rathaus stattfanden, oder die bis heute stattfindenden Gemeindeversammlungen der Gemeinde Safiental sind Ausdruck der mit der Gemeindeautonomie verbundenen direkten Demokratie.
Vom für die Gemeindeautonomie zentralen Stimmrecht auf Gemeindeebene ausgeschlossen waren allerdings bis ins 20. Jahrhundert die Frauen. Und dies in drei der ehemaligen vier Gemeinden der heutigen Gemeinde Safiental auch noch mehrere Jahre über die Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene im Jahr 1971 hinaus.
Die ehemalige Gemeinde Safien hatte das Frauenstimmrecht in Gemeindeangelegenheiten bereits an der Gemeindeversammlung vom 7. April 1972 und somit kurz nach der Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene im Jahr 1971 eingeführt. Nachdem 1983 in insgesamt 13 Gemeinden des Kantons Graubünden die Frauen vom Stimmrecht auf Gemeindeebene weiterhin ausgeschlossen waren, fand 1983 eine kantonale Abstimmung zur Einführung des Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene in allen bündnerischen Gemeinden statt. Die ehemalige Gemeinde Valendas führte das Frauenstimmrecht noch vor dieser kantonalen Abstimmung freiwillig ein. In den ehemaligen Gemeinden Versam und Tenna wurde das Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene 1983 hingegen vom Kanton schliesslich zwangsweise angeordnet.
Während diese zwei ehemaligen selbständigen Gemeinden gewissermassen das Schlusslicht bezüglich des Frauenstimmrechts auf Gemeindeebene im Kanton Graubünden bildeten, gehört die fusionierte Gemeinde Safiental schweizweit zu den Pionieren des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. Gemäss Art. 8 b) der Verfassung der Gemeinde Safiental vom 23. August 2012 sind stimmfähige Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen und seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in einer der vier bisherigen Gemeinden wohnhaft sind, in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt.
Medientyp
Kategorie
Eigentümer/-in
Museum Safien / Fotostiftung Graubünden, Bildersammlung Safiental
Signatur / Identifikationsnummer
safi-hunm-aps09_052_001_38
Rechteinhaber/-in
Erben von Hans Graf