Form und Inhalt
8./19.7.
- Streit um Einsitzrechte zwischen den Gerichtsgemeinden Bergün und Obervaz, wobei das am 18./29. Januar ergangene Dekret bestätigt wird: Zwischen Beitagen und Kongressen wird kein Unterschied gemacht. Aus diesem Grund wird der Einsitz auf diesem Beitag dem Boten aus Obervaz gewährt (318f.)