Objekte / Dokumente
AB IV 01/006.37 - Beitag der Drei Bünde vom 15. März 1585 (15.03.1585)
Titel / Bezeichnung
Beitag der Drei Bünde vom 15. März 1585
Datum
15.03.1585
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Die Rechtsprecher des nach Chiavenna verordneten Strafgerichts sollen ihren Befehlen nachkommen, da sie vom Bundstag verordnet worden sind (261)
- Ausschreiben an die Gerichtsgemeinden betreffend die Artikel der Fähnlein. Aus jedem Hochgericht sollen sich auf den 30. März in Chur zwei Männer einfinden (261)
- Abberufung des ins Veltlin abgeordneten Strafgerichts, sofern dieses nichts ausrichten kann (261)
- Das Bündnis mit Frankreich soll zu den anderen Urkunden gelegt werden (262)
- Für ein Vidimus der Kapitulation mit Herzog Francisco II. Sforza von Mailand wird an die eidgenössischen Orte geschrieben, da kein Original mehr vorhanden ist (262)
- Bewilligung für Landeshauptmann Sebastian von Castelberg, Vicari Gallus von Mont und Landvogt Thomas von Schauenstein ihre Beschwerden bezüglich Ämterentsetzung an die Gerichtsgemeinden auszuschreiben (262)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/006.37
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/a14de4662cf84b8bbfed10c3fc3c7505
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
17.03.1585
Nutzungsrechte
Gemeinfrei