Form und Inhalt
Tag 4: 6.9.
- Wahl der Amtsleute in den Untertanengebieten gemäss Vorschlagsrechten: Landeshauptmann, Vicari, Commissari, Podestà von Tirano, von Morbegno, von Traona, Landvogt von Maienfeld, Podestà von Teglio, Piuro und Bormio (77ff.)
- Wahl der Syndikatoren samt Präsident, Schreiber und Weibel (80f.)
- Anweisung, dass alle Amtsleute und Syndikatoren persönlich vereidigt werden sollen (81)
- Die Familie Pestalozzi, die den Zoll in Chiavenna eintreibt, beklagt sich über die negativen Folgen der Zollerleichterungen für Zürich und Lindau; ebenso über Zollverweigerungen aus Campodolcino. Zudem bittet sie um Verlängerung der Verpachtung der Fischereirechte im Bach Rapia. (83f.) Dazu ergehen folgende Ordinationen:
1.) Die Städte Zürich und Lindau werden dazu aufgefordert, die Bündner Zölle nicht zu umfahren (83f.)
2.) Die Fischereirechte im Rapia-Bach werden künftig dem amtierenden Commissari zur Nutzung überlassen (84)
3.) Der Zollpachtvertrag wird bestätigt (84)
- Streit wegen eines Testaments zugunsten einer geistlichen Institution im Amt Morbegno, wobei zuerst die Schuldner befriedigt werden sollen (84f.)
Tag 5: 8.9.
- Klage der Agenten von Val San Giacomo wegen des Darlehens von Hauptmann Friedrich von Salis. (85f.) Nach Abklärungen durch Verordnete wird das Geschäft an die Syndikatoren übertragen
- Im Streit zwischen Daniel Arzona und seinem Schwager Bernardo Morelli ("Morello") wird eine frühere Ordination bekräftigt (87)
- Klage aus Campodolcino gegen den Zoll bzw. das Weggeld in Novate. (84f.) Es wird jedoch verfügt, dass davon gemäss Dekreten nur Bundsangehörige befreit seien
- Bitte von Dr. Giuseppe Venosta um Bussennachlass, was abgelehnt wird (88f.) [fortgesetzt in 032.01]
- Gespräche mit Graf NN Casati wegen der Auslieferung der Tratten (89)
- Die Waisenkinder von Bartholomäus Salzgeber von Malans erhalten Geldspenden (89f.)
- Im Streit zwischen Zacharias Stampa und Hauptmann Johann Prevost werden die Akten konsultiert und ein Vergleich aufgesetzt (90)
- Damit der Vicari gleichzeitig mit den anderen Amtsleuten vereidigt werden kann, sollen die Vorschläge zuhanden der Untertanen vor dem Bundstag erfolgen (91)
- Die strafgerichtliche verurteilten Personen, die keine Unterstützung seitens der Kammer in Mailand bekommen, wollen sich mit einem Ausschreiben an die Gerichtsgemeinden wenden (91f.)