Form und Inhalt
24.1./4.2.
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten (1f.)
- Begrüssung und Bedankung (2)
- Verifizierung der Instruktionen und Mehren der Gerichtsgemeinden; Befehl an die drei Bundsschreiber zur Aufnahme derselben (2)
- Wahl eines Komitees zur Begrüssung des kaiserlichen Gesandten Ä. von Greuth (3)
26.1./6.2.
- Auf das Memorial von Gubert von Salis aus Teglio verordnet man eine Deputation, um die von Alt Landeshauptmann Peter von Planta zugesandten Prozessakten zu prüfen (7f.)
- Nach Berichterstattung von Alt Landeshauptmann P. von Planta zur Besichtigung die Strassen der Nachbarschaften Fusine und Colorina samt der Brücke bei San Pietro beauftragt man ihn zur Umsetzung seiner Projektvorschläge (8f.)
- Johann Paul Zoya kann als zukünftiger Vicari nachträglich vom Präsidenten der Syndikatoren vereidigt werden (9f.)
- Petition der Stadt Ilanz wird vom Gotteshaus- und Zehngerichtebund abgeschlagen. Man belässt es bei der vom letzten Bundstag aufgesetzten und durch die Mehren bestätigte Provision (10f.)
- Der Talkanzler von Valtellina, Vincenzo Venosta, der gemäss Befehl die veterinäre Korrespondenz mit Bergamo führte, gibt Entwarnung. Dies wird an die Gerichtsgemeinden weitergemeldet (11)
- Zur Beschwerde von Oberst NN Schmid von Grüneck will man Hauptmann NN Schorsch schreiben, seinen Beitrag zur Bezahlung von NN de La Sarraz zu leisten (11f.)
- Forts.: Nach Bericht der Deputierten, verordnet zur Prüfung des Prozesses gegen Gubert von Salis, bittet man den Landeshauptmann um eine Urteilsrevision (12f.)
- Memorial der Stadt Ilanz zur bundstäglichen Ordination, worin sie sich auf eigenständige Arrestierrechte beruft (13ff.); beiliegend Replik von Landammann J. W. Schmid von Grüneck auf die Ordination, ergangen auf obgenanntes Memorial (16)
- Brandsteuer für Meister Antonio Isepponi von Puschlav (17)
- Die Bundsschreiber präsentieren die Extrakte der Mehren. Nach genauer Prüfung derselben gelangt man zu folgenden Resultaten:
1) Die Grenzstreitigkeiten mit der Landvogtei Sargans sollen unverzüglich beigelegt werden (18f.) [fortgesetzt in 084.04]
2) Die Quarantäne-Regelung für Vieh wird gutgeheissen (19)
3) Neues Mandat zu verschiedenen Geldsorten wird angenommen (19)
4) Ordination über Arreste, die dem Bundsbrief entgegen sind, wird bestätigt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Arreste, die in Spezialverträgen geregelt werden (19f.)
5) Brandsteuer für Personen in Igis wird gemäss Ausschreiben bestätigt (20)
6) Die Jagd-Gesetze werden gutgeheissen (20)
7) Suspendierung der neuen Chiavenner Märkte, sofern die österreichische Regierung auf die Beschwerden der Drei Bünde eingeht (20f.)
8) Die Aufnahmen von Franz Passet und Andreas Pfeffer als Bundsangehörige werden approbiert (21)
9) Bestätigung des Privilegs von Kanzler Gaudenz Fasciati von Soglio (21)
10) Sofern die Rodfuhren unter der Luziensteig aufgehoben werden, will man es bei den bisherigen Mehren bleiben lassen (20f.)
- Dokumentation der gerichtsgemeindlichen Mehren aus dem Oberen Bund (21–37), dem Gotteshausbund (37–50) und dem Zehngerichtebund (51–65)