AB IV 01/105.04-04 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–16. September 1743 (16.09.1743)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 5.–16. September 1743
Datum
16.09.1743
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 10: 5./16.9.
- Die Ratsboten des Oberen Bunds willigen in die Schlichtung ein, verlangen jedoch die Durchführung in ihrem Bundsgebiet. (232f.) So können die betreffenden Schiedsrichter erwählt werden
- Es werden Verordnete für die Abnahme der Strassenkreuzer-Rechnungen am Septimer- und Malojapass erwählt (234)
- Die Witwe von Ritter Nicola Alberti in Bormio erhält Entschädigungen für Räumungsarbeiten infolge von Erdrutschen (235)
- Maria Cristina Sazzi von Bormio verlangt Revision der Prozessführung gegen sie. Hierzu wird der dortige Podestà delegiert (236)
- Lorenzo Gallona von Bormio beschwert sich über ein Bussenurteil. (236f.) Dieses sollen die Syndikatoren kontrollieren
- Die Streitigkeiten "in causa der quadren" [?] in Bormio soll ein Delegierter klären (237)
- Die Gemeinde Bormio muss die Schreib- und Reisekosten des Deputierten G. C. Schwarz übernehmen (237f.)
- Petition von Dr. A. Pain(i) und Leutnant G. P. Lambertenghi wird bewilligt (238)
- Ein der Unschuld am Mord von Ritter N. Alberti Überführter stellt Entschädigungsforderungen. (238f.) Darum sollen sich die Syndikatoren sorgen
- Da keine Bundsangehörige und Untertanen zu höheren Klosterämtern in Italien zugelassen werden, sollen entsprechende Gegenmassnahmen ergriffen werden. (239f.) Hierzu will man die Gerichtsgemeinden befragen, wobei der Landrichter namens des Corpus Catholicum eine Protestnote einbringt
- Die Gemeinde Traona erhält eine Delegation zum Abbau ihrer Schulden. Ferner wird der Entscheid der Delegierten von 1743 bekräftigt (240f.)
- Forts.: Giovanni Maria Quadrio von Ponte bittet um Erweiterung seiner Fideikommissgüter. (242) Dies wird ihm vorbehältlich der gerichtsgemeindlichen Genehmigung bewilligt
- Die in Tiefencastel anwesenden fremden Schafhändler dürfen – unter Androhung von Konfiskationen – keine Vorkäufe tätigen (242f.)
- Alt Podestà NN Schorsch muss seinen Antrag zuhanden des ordentlichen Richters in Val San Giacomo stellen (243)
- Die Gerichtsgemeinde Puschlav muss beschlagnahmte Flinten zurückgeben, ansonsten würde man Pensionsgelder einbehalten (243f.) [fortgesetzt in 106.12-02]
- Wahl der sog. Absatzkommission (244f.)
- Das Sitzungsprotokoll wird genehmigt und die Ausschreibe-Punkte markiert (245)
- Es werden Almosengelder von 110 fl. verteilt (245)
- Brandgeschädigte Nachbarn in Obersaxen erhalten 45 fl. (245f.)
- Der regierende Landvogt von Maienfeld erhält Sonderentschädigungen für Reparaturen am Schloss und in Pardella (246) [fortgesetzt in 106.01-01]
- Saläre für die Deputierten zu den Untersuchungen über die Privilegien der Grafschaft Bormio (247)
- Extra-Saläre für Bundsschreiber und Bundsweibel für andere Deputationen (248)
- Beilage: Abschrift des bundstäglichen Abschieds mit Gutachten zu einzelnen Privilegien der Grafschaft Bormio (249–319)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/105.04-04
Bemerkungen
Protokoll anhand des bundstäglichen Abschieds rekonstruiert
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/a3a01ac13ee147d49fec67b73d3b7ed6
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
18.09.1743
Nutzungsrechte
Gemeinfrei