Titel / Bezeichnung
1799 Juli 16., Chur
Abkommen
zwischen dem Bischof von Chur resp. Deputierten des Hochstifts, den Vier Dörfern, Malans und Mitgliedern der Interinalregierung
betr. Bewuhrung der Landquart; sowie der (Obern) Zollbrücke mit Zollbezug und Haus- und Güterpacht. Hinweis auf Begradigung der Landquart zwischen Schlossbrücke und Rhein.