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Urbarisierungs- und Pachtvertrag zwischen dem Kleinen Rat des Kantons Graubünden, vertreten durch Oberingenieur A. Salis, als Verpächter und Landammann Christ. Joh. Schreiber, Thusis, als Pächter eines beim Summapradabach gelegenen Stückes Rheinkorrektionsboden. Während dem Verpächter die Sicherung des Summapradabaches übertragen wird, verpflichtet sich der Pächter, das Pachtland in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss regelrecht zu urbarisieren, d.h. umzugraben, zu planieren und von Geschiebe zu säubern. Er hat die ersten vier Jahre keine Pacht zu entrichten, danach jedes Jahr Fr. 300.--. Die Pachtdauer ist auf fünfzehn Jahre angesetzt worden. Chur, den 1. November 1858 (Abschrift). Entwurf eines Vertrages zwischen dem Kleinen Rat des Kantons Graubünden und Landammann Christ. Joh. Schreiber, Thusis, in dem festgesetzt wird, dass der auf dem oben genannten Grundstück begonnene Stallbau vollendet und nach der Auflösung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert vom Kanton übernommen werden soll.

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