Form und Inhalt
8./19.11.
- Einberufung der Versammlung wegen Eingang eines Briefs des kaiserlichen Gesandten Ä. von Greuth, der endlich eine Antwort aus Innsbruck erhalten hat (344f.)
- Liste der anwesenden Häupter (346)
- Diskussion mit Ä. von Greuth über Terminierung des Verhandlungstags und Bezahlung der Kongressunkosten (346ff.)
- Instruktionen für die Verordneten zur Prüfung der Portenbücher und zu den Strasseninspektionen (350ff.)
10./21.11.
- Antwortschreiben des kaiserlichen Gesandten auf die Beschwerdepunkte (354ff.)
- In einem zweiten Schreiben nimmt er Ratsherr Th. Massner und dessen Sohn in Schutz (361ff.)
- Die Gerichtsgemeinden sollen zu diesen beiden Schreiben ihre Meinung äussern und ihre Mehren einsenden (366f.)
- Verhandlungen mit Ä. von Greuth, da man sich mit den Antworten aus Innsbruck nicht zufrieden geben will. Dieser meint jedoch, an die Befehle aus Innsbruck gebunden zu sein (367ff.)
- Der englische Sekretär F. Manning nimmt ebenfalls Ratsherr Th. Massner in Schutz (370f.)
11./22.11.
- F. Manning fordert seine schriftliche Einlage zurück, die er am Nachmittag wieder retournieren will. Dies wird ihm gestattet (371f.)
- Ratsherr Th. Massner darf sein Memorial auf eigene Kosten drucken und an die Gerichtsgemeinden senden (372)
- F. Manning händigt sein Schreiben wiederum aus, das er leicht abgeändert und nun auch an die Gerichtsgemeinden adressiert hat. Man will es deshalb ins Ausschreiben integrieren (372f.), wozu es protokolliert und übersetzt wird (373–380, frz., u. 380–387, deutsch)
- Der amtierende Bundslandammann möchte wegen Verwandtschaft bei der Angelegenheit Massners in den Ausstand treten. Zur Vermeidung von Unkosten wird er ermahnt, einen Statthalter zu stellen oder aber selber dem Geschäft beizuwohnen (388f.)
- Beratung über die Inhalte des Ausschreibens (389)
- Saläre (389f.)
Beilage:
- Abschrift des Ausschreibens vom 11./22.11.1710 (390–397) mit Zusatz vom 16./27.11.1710 (398f.)