AB IV 01/001.10 - Beitag der Drei Bünde vom 25. Oktober 1568 (25.10.1568)
Titel / Bezeichnung
Beitag der Drei Bünde vom 25. Oktober 1568
Datum
25.10.1568
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Wegen der ungehorsam ausgezogenen Söldner von Hauptmann Sebastian von Castelberg sollen Gespräche mit Ambassador Pierre de Grantrye geführt werden (83)
- Forts. von 001.09: Zum gefangenen Prädikanten sollen die Gerichtsgemeinden nochmals befragt werden, wozu gleich ein Bundstag in Ilanz terminiert wird (83)
- Gegen den Fürkauf ("aufkäufe") von Wein in Valtellina und Valchiavenna sollen die Amtsleute vorgehen (83)
- Der Ambassador beteuert, dass er vom (verbotenen) Auszug der Söldner nichts gewusst habe. Zusammen mit dem Gesandten bei der Eidgenossenschaft will er dafür sorgen, dass die Kriegsknechte zurückkehren. Ferner soll er nicht mehr gegen die dreibündischen Verbote agieren (83)
- Dafür sollen alle ungehorsamen Söldner bestraft werden. Hierzu wird ein Rechtstag einberufen (84) [fortgesetzt in 001.12-03]
- Wegen der kostspieligen Interaktionen mit den Amtsleuten im Veltlin soll eine neue Ordnung aufgesetzt werden (84)
- Münzmandat wird ausgeschrieben (84)
- Verbot von Solddiensten – ohne Erlaubnis der Drei Bünde – wird mitausgeschrieben (84)
- Forts. von 001.08-01: Zur Vereinheitlichung der Erbgesetze werden die Gerichtsgemeinden befragt, ob sie eine einheitliche Regelung oder einzelbündische Ordnungen bevorzugen (84)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/001.10
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/a7bec1bac4ed4d519badddee2bef607d
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
27.10.1568
Nutzungsrechte
Gemeinfrei