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A I/01 Nr. 090 - Die Gemeinde Jenins kauft von den III Bünden durch deren namentlich erwähnte Bevollmächtigte das Schloß Aspermont mit allen dazugehörenden Gütern, Alpen, Weiden, Brunnen, Wäldern sowie den diesbezüglichen Rechten, einschließlich des Kirchensatzes von Jenins um 4468 Gulden, und stellt für die Bezahlung von Hauptschuld und Zinsen Bürgen, wogegen sich die Drei Bünde in der Herrschaft die niedere Gerichtsbarkeit vorbehalten. (08.03.1536)

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