AB IV 01/006.46 - Beitag der Drei Bünde vom 16. September 1585 (16.09.1585) AB IV 01/006.46



Objekte / Dokumente

AB IV 01/006.46 - Beitag der Drei Bünde vom 16. September 1585 (16.09.1585)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde vom 16. September 1585

Datum

16.09.1585

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Freundliche Mahnungen aus Zürich und Bern, die Verhandlungen über ein Bündnis nicht liegen zu lassen. Dies wird – angesichts der Seuche ("sterbenden läufen") – auf Gerichtsgemeinden ausgeschrieben (295) - Antwortschreiben an die Veltliner Amtsleute: 1. Über Kriegsgerüchte sollen sie Bericht erstatten 2. Forts. von 006.42-01: Die Steuern sollen sie ohne Nachlass bis Michaeli [29.9.] bezahlen [fortgesetzt in 006.48-02] 3. Die Bussen sollen wie befohlen eingezogen werden und ebenso in Chur abgeliefert werden. Sollten sie diese verpassen, soll Stadtvogt NN Bavier die Gelder einziehen (295f.) - Die Untertanen im Veltlin wollen einen Gesandten nach Rom schicken wegen Religionsangelegenheiten. Dieses Geschäft wird verschoben (296) - Geleitbrief für Valentin Caini [?] von Sondrio wird widerrufen und stattdessen die Verbannung erneuert (296) - Behandlung des Antrags von Bernardin Vertemate von Piuro für einen Gesandten nach Venedig wird verschoben (296) - Forts.: Die Gemeinde Chiavenna soll ihre Steuern ("schnitz") nach Chur schicken (297) [fortgesetzt in 006.48-02] - Münzmandat (297) - Gemäss gerichtsgemeindlicher Mehrheit sollen sich die Kriegsknechte aus Diensten des Königs von Frankreich zurückziehen (297) [fortgesetzt in 006.48-01]

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/006.46

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/a9efef0c41cb426987382ca5c9e08051

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

18.09.1585

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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