AB IV 01/051.04 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 15. März 1693 (15.03.1693) AB IV 01/051.04



Objekte / Dokumente

AB IV 01/051.04 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 15. März 1693 (15.03.1693)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 15. März 1693

Datum

15.03.1693

Bemerkung zur Datierung

Kalender: wohl alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

- Der Churer Amtsbürgermeister ruft Landrichter und Bundslandammann nach Chur (109f.) - Der Stadtschreiber soll Antwortschreiben an Ambassador C. Casati aufsetzen (110) - Oberst Herkules von Capol und andere Offiziere orientieren über das Regiment für die holländischen Generalstaaten und bitten um Erlaubnis für entsprechende Werbungen. (111f.) Dies wird an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben, zudem wird eine offizielle Gesuchstellung gefordert - Getreidedurchfuhren für die Stadt Zürich und für den Abt von St. Gallen; ebenso nach Ragaz (112f.) - Die österreichische Regierung verteidigt sich gegen (unbewusste) Pass- und Handelssperren. (113f.) Die Häupter sollen sich um die Versorgungssicherheit kümmern - Wegen der anhaltenden "verdriesslichen" Streitigkeiten zwischen Untervaz und Pfäfers soll eine endliche Einigung angestrebt werden (114) - Schreiben an den Kommissär in Vaduz (114) - Forts. von 050.20: Die Verordneten zur Revision des herrschaftlichen Urbars von Maienfeld sollen ihre Arbeit aufnehmen, sich dabei um die Schulden gegenüber den Erben von Alt Landvogt Nikolaus Stecher kümmern (114f.) - Saläre (115) - Abschrift des Ausschreibens (116–122)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/051.04

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/aaf5a9b1be3041c1bbada0df3baa3639

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

17.03.1693

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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