Form und Inhalt
14./25.10.
- Entschuldigung des amtierenden Landrichters, der durch den Bundsstatthalter ersetzt wird (479)
- Der regierende Landvogt von Maienfeld klagt wegen des Durchtransports eines Gefangenen nach Chur. (480f.) Zu diesem ehemaligen katholischen Geistlichen aus Feldkirch rechtfertigen sich die Verantwortlichen der Stadt Chur und beteuern, dass die Auslieferung auf Wunsch des Bischofs erfolgt sei. (482ff.) Wegen der klaren Verletzung der landesherrschaftlichen Rechte werden Verordnete zum Bischof entsandt (490ff.)
15./26.10.
- Die Verordneten referieren, dass der Bischof vermeine gemäss Kirchenrecht vorgegangen zu sein und keine weltliche Jurisdiktion verletzt zu haben. (492ff.) Um keine neuen konfessionellen Konflikte heraufzubeschwören, wird eine Untersuchungskommission ernannt. (499) Dagegen wehrt sich jedoch der Bundsstatthalter des Oberen Bunds, so dass das Geschäft verschoben wird (501f.) [fortgesetzt in 099.12]
- Saläre (502)