AB IV 01/007.54 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 3.–5. Februar 1598 (03.02.1598 - 05.02.1598) AB IV 01/007.54



Objekte / Dokumente

AB IV 01/007.54 - Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 3.–5. Februar 1598 (03.02.1598 - 05.02.1598)

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Titel / Bezeichnung

Verhandlungen des Gotteshausbunds vom 3.–5. Februar 1598

Datum

03.02.1598 - 05.02.1598

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

3.2. - Rechtsstillstand im Streitfall von Ammann Christian NN von Scheid gegen seine Ehefrau (465) 5.2. - Zwischen Hauptmann Hans Travers und den Nachbarn von Tomils, Paspels und anderen Dörfern wird ein Rechtstag in Chur angesetzt. (471) Ausserdem soll Hauptmann Hans Travers im Streit mit dem Stift Chur den Zins bezahlen, ansonsten ein weiterer Rechtstag in Chur angesetzt würde (471) - Der Schuldenstreit zwischen Vicari Andreas von Salis-Malans und Stift Chur wird geregelt (471) - Rechtsöffnung im Streit zwischen den Erben von Oberst NN von Schauenstein und Christian Burtscher (471) - Die Nachbarschaften im Unterengadin sollen Hauptmann NN von Ramosch das geliehene Geld für die Komission nach Nauders zurückzahlen, ansonsten ein Rechtstag einberufen wird (472) - Ausschreiben: 1. Ob man – "diewil an husblunder im predigerkloster vast abgangen" – die Schülerzahl verringern und anstatt der zwei von jedem Hochgericht nur einen Knaben hinschicken wolle, der dann das Salär beider geniessen solle. 2. Ob man jedem, der seine Kinder in die Schule schickt, freistellen wolle, dieselben entweder dem Predigervogt oder Privatpersonen an die Kost zu verdingen (472) - Wahl der sog. Siegler (472)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/007.54

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/b0e94db1d7ec4515a845df9470e9188a

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

07.02.1598

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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