Titel / Bezeichnung
Uolrich Schmid von Malans erbittet vom Gericht Malans eine Abschrift des verlorenen Lehensbriefes: Die Eheleute Sigbertus Kessler und Maria, geb. Planck, von Ragaz sowie Hans Fries und Lutzia, geb. Planck, verleihen den Eheleuten Hans und Urschla Schnider von Malans mit Urkunde vom 15. März 1534 einen Weingarten zu Rüffers auf Gebiet von Malans zu ewigem Erblehen. Der jährliche Lehenszins beträgt zwei Zuber Wein Malanser Mass oder zehn Schilling Pfennig Churer Währung pro Zuber.
Siegel des Gerichts Malans fehlt. - Rückseits zwei zeitgenössische Kurzregesten.