AB IV 01/003.16 - Beitag der Drei Bünde vom 9.–22. Juni 1572 (09.06.1572 - 22.06.1572)
Title / Designation
Beitag der Drei Bünde vom 9.–22. Juni 1572
Date
09.06.1572 - 22.06.1572
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
9.6.
- Gemäss gemeindlichen Mehren soll das Strafgericht («gricht gmeyner dryen pünthen») eingestellt werden. Darüber hinausgehende Beschwerden sollen die Einzelbünde bestrafen (67)
- Herkules von Salis wird als Landeshauptmann im Veltlin bestätigt (67)
- Aufnahme der Mehren:
[1] Zur Weinausfuhr in die Valcamonica wird die Ausschreibung bestätigt (67)
[2] Ebenso zum Wochenmarkt in Chiavenna (67)
[3] Personen, die fremden Herren mit Eid verpflichtet sind (ausgenommen gegenüber dem König von Frankreich), sollen aus den Räten ausgeschlossen werden (67)
[4] Appellationswege der Untertanen im Veltlin werden geregelt (68)
[5] Ordentliche Abhaltung von Strafgerichten durch die Drei Bünde wird annulliert. Stattdessen sollen sich die Gerichtsgemeinden um diese Fälle kümmern (68)
- Forts. von 003.11: Geleitbrief für Hauptmann Konrad von Planta (68)
- Münzmandat (68)
- Im Streit um Zehnten zwischen der Nachbarschaft Castione und der Familie Beccaria sollen der Landeshauptmann und der Vicari urteilen (69)
- Hans Baptista von Salis bittet um Urteilsbestätigung gegen Giorgio de Giorgetti (69)
- Bestätigung der Veltliner Statuten, Anstellung von Prädikanten und Pfarrern, Weinschätzung und Weinausfuhr (69)
- Der Streit wegen Wasserleitung in Ponte soll durch die (Rechnungs-)Kommissäre begutachtet werden (70)
- Forts. von 003.11: Die Auseinandersetzungen wegen G. A. Peer, der in Bologna von Inquisitoren gefangen genommen worden ist, werden verschoben (70) [fortgesetzt in 003.21]
- Provisorische Verfügung für Dr. Mazan, welcher Urteilsbestätigung betreffend einer Verpfründung wünscht (70)
12.6.
- Forts.: Die Gegenpartei von Dr. Mazan erscheint, worauf Urteil erlassen werden kann (70)
- Paravicini Paravicini bittet um Revision eines Erburteils. Darum solle sich der Podestà von Traona kümmern (71)
- Zitation für Giovanni Antonio "Carrano" von Tirano gegen Romedi Curti (71)
- Zu den Streitigkeiten der Nachbarschaft Zizers und der Stadt Maienfeld wegen eines "Brückli" unter der Tardisbrücke wird eine Untersuchungskommission bestellt (71)
- Die Konflikte zwischen den Nachbarn von Villa di Tirano und Stazzona wegen einer Wasserleitung werden zur Austragung an die (Rechnungs-)Kommissäre delegiert (71)
- Forts. von 003.13: Zum Streit zweier Personen aus dem Veltlin wegen Rinderkaufs in der Eidgenossenschaft können weitere Kundschaften aufgenommen werden (72) [fortgesetzt in 003.20]
- Drei Verordnete werden zum Einzug der Strafgelder und Bussen bevollmächtigt (72)
- Urteilsbestätigung für einen armen Mann in Chiavenna (72)
- Um Schadenersatz für Totschlag in Sondrio solle sich der Podestà von Tirano kümmern (73)
- Die Gerichtsgenossen von Castels und Schiers verlangen Fortgang des verordneten Gerichts (73)
- Streitakten zwischen Sondrio, Valmalenco und Castione gegen die Familie von Beccaria (Lehensleute des Bischofs von Como) betreffend Zehnten und andere Abgaben werden ausgeschrieben; wegen der bischöflichen Jagd- und Fischereirechte sollen die Nachbarschaften untereinander beratschlagen (73) [fortgesetzt in 003.17]
- Ordnung, wonach die bündischen Sitzungen um 5 Uhr morgens und 13 Uhr nachmittags stattfinden (73)
- Brando de Castion macht geltend, natürlicher Erbe von Jean Jacques de Castion zu sein und fordert Zugang zu dessen Gütern in Haldenstein. Gregor Carl von Hohenbalken, Käufer der Herrschaft Haldenstein, verteidigt sich (74)
- Streit wegen eines Erblehenzinses in Traona, wobei Entscheid des Podestà bekräftigt wird (74)
- Verschiedene Bürger (von Chur?) fordern Bezahlung der Zehrungs- bzw. Kriegskosten. Darauf will man zurückkommen, wenn Geld vorhanden ist (74)
- Martha von Tirano klagt gegen Dr. NN Cattaneo wegen Bruch des Eheversprechens und Schwangerschaft. Hierum solle sich der Podestà von Tirano kümmern (75)
- Zu strittiger Stiftung im Veltlin wird Zahlungsurteil des Podestà bekräftigt (75)
- Bei den Zehntenstreitigkeiten zwischen den Nachbarn von Montagna und Tresivio soll der Vicari Gericht halten (75)
- Junker Hans Oliver von Salis fordert Verpfründung für seinen Sohn. Die Streitparteien vereinbaren sich gütlich (75)
- Bei Wuhr- und Wasserlaufstreitigkeiten der Adda bei Grosotto wird vorgängiges Urteil mit Zusätzen bestätigt (76)
13.6.
- Forderungen der Ehefrau von Jeronimus Karli gegen Luzi "Tagk" und Peter Sprecher werden an die Behörden des Gotteshausbunds delegiert (76)
- Ein Priester verlangt Urteilsbestätigung im Streit gegen die Kirchgemeinde Stazzona (76)
- Beschwerde eines armen Manns "im blauen mänteli" wird erledigt (77)
- Streitigkeiten um ein Haus zwischen Privatpersonen werden an die (Rechnungs-)Kommissäre weitergeleitet (77)
- Podestà D. Rudolf Landolfi bürgt für Giovanni Andrea Lanfranchi (77)
- Bestätigung eines Urteils zwischen zwei Privatpersonen von Traona und Mantello (77)
- Zechforderungen eines Gastwirts von Mailand (Wirtshaus «zur Glocken»). Da die gegnerische Partei nicht erschienen ist, wird das Urteil des Vicari bekräftigt (78)
- Forts.: Paul Paravicini von Chiavenna klagt gegen B. Pelizzari wegen einer Hofstätte zwischen ihren Häusern. Um diesen Fall soll sich der neu erwählte Commissari sorgen (78)
- Forts. von 003.13: Beschwerde von Chiavenna wegen der Einbürgerung von "Petrin" wird abgewiesen (78) [fortgesetzt in 003.20]
- Forderungen von Jos Meyer gegenüber den "guardi" der Drei Bünde bleiben ohne Beschluss (78) [fortgesetzt in 003.20]
- Zur Bewilligung für Testament in Morbegno für eine Person aus Modena wird Stillstand verfügt (79)
- Um die Fischereistreitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen von Chiavenna solle sich der Commissari kümmern (79)
14.6.
- Revisionsurteil für Witwe aus Traona im Streit mit Paul NN um Aussteuer (79)
- Zum Schuldenstreit zwischen Giorgio Stampa und Francesco Fontanella wird vorgängiges Urteil des Commissari bekräftigt (79)
- Forts. von 001.22-02: Zum langjährigen Streit zwischen Puschlav und Tirano wegen San Romerio werden alle vorgängigen Urteilssprüche erneuert und provisorisch neue Rechtsprecher bestellt (79)
- Erbstreit zwischen Privatpersonen im Veltlin soll gemäss Vorschriften der Talstatuten beurteilt werden (80)
- Forts. von 003.04: Zu den Streitigkeiten zwischen den Nachbarn von Traona und Cosio ("Chöß") werden neue Rechtsprecher deputiert (80)
- Forts.: Ordination von Grosotto vom Vortag wird bestätigt (80)
- Begnadigung eines Totschlägers in Morbegno soll überprüft werden (80)
- Wegen widersprüchlicher Urteile in Traona werden unparteiische Rechtsprecher ernannt (81)
- Im Streit zwischen den Nachbarn von Mello und "Schyn" [?] soll der zuständige Podestà um ein endgültiges Urteil sorgen (81)
15.6.
- Forts.: Urteilsbestätigung für D. R. Landolfi betreffend Bürgschaft (81)
- Forts. von 003.13: Erzpriester-Stelle in Ardenno für den Sohn von Hauptmann Herkules von Salis wird konfirmiert (81)
- Urteilsbestätigung im Wegstreit zweier Brüder im Veltlin (81)
- Legitimation für den Sohn von Giovanni Giacobo Besta in Teglio (82)
- Die Nachbarn von Delebio erhalten ein Empfehlungsschreiben nach Mailand wegen entlaufener Pferde (82)
- "Liberation" in Traona wird bewilligt (82)
- Holz- und Salzlieferungen für den dreibündischen Nachrichter werden bestätigt (82)
- Zu Lehensstreit in Traona wird Stillstand verfügt (82)
- Eine Frau von Chiavenna darf gemäss erstinstanzlichem Urteil ihre Aussteuer ("dotta") beziehen (82)
Beilage o. D.:
- Antwort auf das Schreiben der Eidgenossen wegen internem Streit zwischen Ob- und Unter Fontana Merla im Oberengadin wegen Ehegericht und Kriminalgerichtsbarkeit: Der Streit begann vor einiger Zeit wegen des Eherichters, weil die von Zuoz den Blutrichter zum Eherichter beider "Gerichte", von Ob- und Unter Fontana Merla, erklärten. Hierauf behaupteten jene von Ob Fontana Merla eine eigene Kriminalgerichtsbarkeit, worauf sie von Zuoz vor den Gotteshausbund zitiert wurden (und nicht, wie es im Bundsbrief steht, vor das nächste Gericht). Nachdem ein Rechtspruch ergangen war, haben die Zuozer über neun Monate geschwiegen, und erst dann die beiden anderen Bünde um Hilfe gebeten. Der Gottshausbund hat ihnen derweil schon zum 3. Mal erlaubt, auf die Gemeinden zu schreiben, was sie aber abgeschlagen, jedoch mit den zwei anderen Bünden weiterverhandelt haben. Ob Fontana Merla hat indes dem Gottshausbund Folge geleistet. Sie haben also keine Partei urteilslos gelassen (83, Blatt; 84 leer) [fortgesetzt in 003.21]
- Offenhaltung der Adda ("Landwasser") im oberen Terzier (85)
- Es soll ein Amtshaus in Tirano gekauft werden (85)
- Erhöhung des Weinpreises in Tirano wird abgelehnt (85)
- Simon Rick ("de Rigk") wegen Kosten für Kundschaften (85)
- Güterschätzung zwischen NN Nasal und NN Fontanella (85, durchgestrichen)
16.6.
- Bestätigung der Handlung eines Pfarrers (85)
- Ein Messerschmied in Tirano soll bezüglich Zoll wie seine Nachbarn gehalten werden (86)
- Verordnung zur Bezahlung der Strafgelder (86)
- Ein Kaplan aus Mailand bittet, dass der Podestà von Traona ihm Recht und einen Prokuratoren verschaffe (86)
- NN Pontisella soll alle Prozessschriften an die Häupter übergeben (86)
17.6.
- Zu Urteilssprechung für Hauptmann NN von Planta sollen alle (Rats-)Boten erscheinen (86)
- Zitationserlaubnis für den Podestà von Bormio (87)
- Der Podestà von Bormio beklagt sich über ungehorsame Untertanen. Er solle sich gemäss Bestellbrief verhalten, Vertreter der Grafschaft werden zitiert (87)
- Almosen für einen armen Mann aus der Gerichtsgemeinde Thusis (87)
18.6.
- Schreiben an Graf Hannibal (von Hohenems) wegen der Gefangennahme zweier Personen von Thusis und Misox (87)
- Forts. von 003.11: Urteilsbestätigung zwischen dem Medicus von Bormio gegen Gervasio Foliani und den dortigen Podestà (87)
- NN von Marmels wird ein «instrument» bestätigt (88)
- Forts.: Johann Jakob Stupan und Simon Rick wegen Aufnahme von Kundschaften (88)
- Anweisung zur Erbteilung zwischen Geschwistern in Sondrio gemäss statutarischen Vorschriften (88)
- Rudolf von Salis wird Bitte um Amtsbestätigung (Investitur) erfüllt (88)
- Erlaubnis für eine Frau, vom Herzogtum Mailand ins Veltlin zu ziehen (88)
- Bestätigung einer Amtseinsetzung (Investitur), die der Erzpriester von Salis erteilt hat (88)
- Vertröstungsanweisung zwischen Junker (Gregor) Carl (von Hohenbalken) und seiner Ehefrau gegen Peter Sprecher und Peter "Dagk" (beiliegender Zettel 88a, 88b leer)
- Forts.: Zu den Streitigkeiten zwischen Traona und Cosio ("Chöß") erwählen der Gotteshaus- und Zehngerichtebund Rechtsprecher (89)
- NN von Marmels wird Kaufurkunde bestätigt (89)
19.6.
- Anzeige wegen Schwängerung einer Frau und Anstiftung zu Kindsmord im Veltlin (89)
- Bestätigung der Investitur der Erzpriester-Stelle gegen Johann Jakob de Lalio [?] von Sondrio (89)
20.6.
- Verwandte des hingerichteten Herrn von Rhäzüns (Johann von Planta) bitten darum, dessen Vermögen den Kindern zu überlassen (90)
- Das Schreiben des (österreichischen) Landesfürsten betreffend Vermögen des Herren von Rhäzüns wurde an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben. Gemäss gerichtsgemeindlichen Mehren will man dem Erzherzog keine Rechte streitig machen, sondern sich an die Erbeinung halten. Private Güter des Herrn von Rhäzüns sollen gemäss Urteil an die Drei Bünde fallen, Vermögenswerte ausserhalb der Herrschaft sollen beschlagnahmt werden (90)
- Gegenüber den Eidgenossen soll die Enthauptung von Johann von Planta gerechtfertigt werden (90)
- Protestschreiben an Nachbarschaft Fläsch, da diese den Banditen bzw. Landesverwiesenen Hans Mär angestellt habe (91)
- Neue Verordnung zum Einzug der Strafgelder (91)
- Münzmandat (91)
- Auf neue Beschwerde der Familie von Beccaria mag man nicht eingehen (91)
- Die Gemeinden Morbegno und Traona bitten um Bestätigung des Abschieds betreffend Konsule (91)
- Junker Gallus (von Mont) wird bei seiner Ordination belassen (91)
- Die Abschiede zu Weinausfuhr und -fürkauf in Bormio werden bestätigt; ausserdem verordnete Richter ernannt (92)
22.6.
- Bussenverordnung für Johann de Gross muss ausgeschrieben werden (93)
- Auch Antrag von Junker Gallus von Mont soll ausgeschrieben werden (93)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/003.16
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/b261ea5d2b014610b8ed72f9a4688de6
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24.06.1572
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