Objekte / Dokumente
AB IV 01/003.33 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 13. Oktober 1574 (13.10.1574)
Titel / Bezeichnung
Beitag der Drei Bünde in Chur vom 13. Oktober 1574
Datum
13.10.1574
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Einzelstück
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
- Junker Gallus von Mont beschwert sich über das Urteil des Landeshauptmanns zur Propstei Teglio. Er bittet, die Güter bis auf nächsten Bundstag weiter verleihen zu dürfen (237)
- Johann Paul Gall bittet, Johann (de) Gross zitieren zu dürfen (247, durchgestrichen)
- Im Streit zwischen Francesco Paravicini und dem Podestà von Traona wird ein vorgängiger Entscheid bestätigt (237)
- Forts. von 003.32: Anweisung an die Obrigkeit von Bergell, den verordneten Männern beim Einzug des Vermögens von Josua von Salis behilflich zu sein (238) [fortgesetzt in 003.34]
- Forts. von 003.32: Zum internen Streit zwischen Ob- und Unter Fontana Merla: Da der Gotteshausbund betreffend der 18 Männer den zwei Bünden keine Antwort geben kann, soll ersterer dies nochmals auf die Gemeinden schreiben. Falls die Gemeinden sich entscheiden, die 18 Männer in der Sache nicht weiter handeln zu lassen, so wollen die zwei Bünde mit ihrem Urteil fortfahren und die Sanktionen (Ausschluss aus Räten und Täten) durchsetzen. Ausserdem möchten die zwei Bünde wissen, welche Gemeinden zu ihnen halten und bei der Durchsetzung des Urteils helfen wollen. Jede Gemeinde soll also beratschlagen, ob sie die Spruchleute urteilen lassen wollen oder ob es bei dem bleiben soll, was der Gotteshausbund den Mehren nach entschlossen hat. Ihre Boten sollen sie auf Sonntag, 14. Nov., "angends märckhts" mit vollmächtiger Gewalt abschicken, damit man den beiden Bünden endlich eine Antwort geben kann (238f.) [fortgesetzt in 003.34]
- Der Stadtvogt von Maienfeld darf Schuld des Abts von Pfäfers (6 Zuber Most) beim Pfarrer beschlagnahmen (239)
- Abrechnung mit Bergell (Fragment, 239, durchgestrichen)
- Liste der Anwesenden bei diesem Beitag zwecks Bezahlung (239)
- Forts.: Nachtrag: Boten der Stadt Chur haben ihre Betten bezahlt mit der Bedingung, «was man von des Josues gut überkomen mag, das dasselbig minen herren ingan solle» (239)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/003.33
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/b3689fbd937c43de9a2cd1f67caa999e
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
15.10.1574
Nutzungsrechte
Gemeinfrei