AB IV 01/020.23 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 14.–16. Dezember 1634 (14.12.1634 - 16.12.1634) AB IV 01/020.23



Objekte / Dokumente

AB IV 01/020.23 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 14.–16. Dezember 1634 (14.12.1634 - 16.12.1634)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde in Chur vom 14.–16. Dezember 1634

Datum

14.12.1634 - 16.12.1634

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

4./14.12. - Aufnahme der Mehren wegen der französischen Einquartierungen: 1) Die Kriegstruppen sollen in bisher verschont gebliebene Gerichtsgemeinden umquartiert werden (148) 2) Der französisch angeordnete Schanzenbau soll fortgesetzt werden unter Voraussetzung, dass nur einheimische Truppen solche besetzen (149) - Dieser Mehrheitsbeschluss soll dem Ambassador per Deputation übermittelt werden (150) 5./15.12. - Der französische Ambassador protestiert gegen Umquartierungen in strategisch ungünstige Gemeinden. Er soll indes selber Lösungen mit den Gerichtsgemeinden suchen (151) - Gemäss den Mehren zu den Landesschulden soll ein Abgeordneter sich mit den Eidgenossen um Saldierung der Schulden bemühen (152) - Wahl von Aufsehern, um die Fürkäufe von Korn, Schmalz und anderen Viktualien zu unterbinden (153) - Es werden Umquartierungen im bisher verschonten Zehngerichtebund angeordnet. Wogegen die dortigen Verantwortlichen umgehend protestieren und eine Aufteilung in drei Teile fordern (154) 6./16.12. - Ambassador J.-G. du Landé protestiert gegen vorgenommene geheime Umquartierungen und droht mit dem Abzug der Truppen (155) - Die Deputierten entschuldigen sich dafür, beharren jedoch auf den geplanten Umquartierungen (155f.) - Den Gerichtsgemeinden im Oberen Bund werden die erwünschten Umquartierungen mittels "Schein" zugesichert (156) - Das Mandat gegen eidgenössische Münzsorten wird erneuert (157) - Forts. von 019.18: Hausmeister Bernhard Mathys gegen Private aus dem Unterengadin: Dabei soll das Gericht von Bergün das Urteil vollziehen. (157) Um die Forderungen gegenüber dem Gefangenen Ludwig Frei soll er sich selber kümmern (158) [fortgesetzt in 021.09] - Forts. von 018.14: Die Erben von Otto Harnisch sollen sich an den Gemeinden des Gotteshausbunds schadlos halten (158 u. 163) [fortgesetzt in 021.04] - Die Anwälte der Gerichtsgemeinden Thusis, Heinzenberg und Tschappina verlangen gegenüber dem Bischof von Chur die Rücknahme eines "aufgezwungenen" Briefs, der ihre Freiheiten schmälert. (163) Dazu Beilage vom 19./29. November 1634: Kopie des Protestschreiben der Gemeinden Thusis, Heinzenberg und Tschappina gegen Bischof Joseph wegen der Hoheitsrechte (159–162) - Aufstellung eines Schiedsgerichts ("Gemeinrechts") wegen der Forderungen gegen den verstorbenen Freiherrn von Haldenstein, Thomas von Schauenstein (164) - Die Forderungen der Erben von Christian Wildiner werden nochmals abgewiesen (165) - Protest der Gerichtsgemeinde Calanca wegen rechtlicher Eingriffe des Oberen Bunds sowie gegen falsche eidgenössische Gerüchte. (165f.) Dazu wird gegenüber dem eidgenössischen Stand Luzern und dem Landvogt in Bellinzona versichert, dass man Val Calanca mit "boletta" betreten dürfe (166f.)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/020.23

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/b455309029944834b1288e8b92977405

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

18.12.1634

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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