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Da die Herrschaft Haldenstein durch das Ableben der männlichen Deszendenten der Familie Schauenstein mit den Freiherren Thomas der einen, Julius Otto und Georg der andern Linie durch Schiedsspruch vom 24. März 1701 in den Erbstreitigkeiten zwischen Maria Regina de Hartmannis einerseits und Maria Flandrina von Salis, geborene von Schauenstein, anderseits zur Hälfte an letztere und deren Ehegemahl, Lt. Johann Luzius von Salis, übergegangen ist, leisten diesem die Untertanen den Huldigungs- und Treueeid, unter zugesicherten Bedingungen durch Johann Luzius von Salis.

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