Form und Inhalt
4./15.9.
- Auf Gesuch von Alt Podestà [Anton] Ursi ("Orsi") aus dem Münstertal im Streit mit den Brüdern Falett wird die vom Gotteshausbund am 14./25. September 1721 erlassene Ordination bestätigt (379ff.)
7./18.9.
- Hauptmann Ulrich von Salis von Samedan verlangt, dass Podestà Giovanni Bernardo Massella als Syndikator weder ernannt noch vereidigt werde. Dagegen antwortet Massella, vom Hochgericht Poschiavo als rechtmässiger Syndikator erwählt worden zu sein, weshalb ihm gemäss Reforma der Eid zustehe. Daraufhin verfügt man:
1. G. B. Massella ist als Syndikator zu vereidigen
2. Während zweier Monate soll Masella das Geld, das er bei sich hat, jedoch der Nachbarschaft Brusio zusteht, behalten (382ff.)
15./26.9.
- Forts.: Moderation der gestrigen Ordination infolge Protests der Nachbarschaft Brusio (386f.)
16./27.9.
- Im Streit zwischen den fünf (halben) Hochgerichten Bergün, Obervaz, Remüs/Tschlin, Bivio-Avers und Münstertal soll eine Konferenz abgehalten werden. Sollte die keinen Erfolg zeigen, soll der nächste Bundstag ein unparteiisches Gericht verordnen (387ff.)
- Eingang der Mehren und Instruktionen aus dem Gotteshausbund über neue Rodordnung der Veltliner-Ämter: 12 Stimmen möchten eine neue Rod, 10 Stimmen wollen bei der alten verbleiben (389)
- Wahl der Bundsamtsleute (391)