Form und Inhalt
- Es werden Saläre an die Deputierten, die in den Gerichtsgemeinden die Bundsschwüre aufgenommen haben, verteilt (168)
- Johannes von Salis, Friedrich von Salis und Martin "Andretorff/Androtolff" von Lavin werden für ihre Kommissionsgeschäfte in Ramosch entschädigt (168)
- Entschädigungen erhalten auch Rudolf von Salis und der Bundsweibel (168)
- Die Streitigkeiten zwischen den Nachbarn von Sils i. D. und St. Agatha werden an die Gerichtsbehörde Tomils bzw. Ortenstein delegiert (168)
- Die Obrigkeit von Münstertal kann ihre Gerichtsämter gemäss alten Bräuchen bestellen (169)
- Die Verleihung des bischöflichen Hofgrabens wird zur Genehmigung auf die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben (169)
- Die Ansprüche von Christian Hartmann von Igis an der bischöflichen Zollbrücke sollen obige sechs Verordnete zusätzlich behandeln. Hierüber wird auch der Erzpriester (Bartholomäus von Salis) benachrichtigt (169)
- Die Zinslasten auf den von Dr. NN Ruinelli gekauften Gütern sollen getilgt werden (169)
- Zur Prozesseröffnung zwischen Christoffel "Tschender" und Jörg von Marmels wird eine Frist gesetzt (169)
- Peter Corn (von Castelmur) erhält neue Anweisungen zum Einzug der Bundesschuldenguthaben in Ramosch. (169) Die weitergehenden Forderungen dürfen nicht durch die zurückbehaltenen Jahrgelder gedeckt werden (170)
- Zu den Strassenstreitigkeiten zwischen Peter Corn (von Castelmur) und den Gemeinden im Bergell werden Schiedsrichter bestellt (170)
- Zwei Unkostenforderungen werden direkt an obige sechs Verordnete gewiesen (170)
- Die Gerichtsgenossen von Puschlav sollen der dreibündischen Ordination Folge leisten (170)
- Die Unkostenforderungen von Dr. NN Ruinelli werden an die Gerichtsbehörde von Obervaz gewiesen (170)
- Es werden Korrekturen am Salär für die obigen Deputierten zum Bundsschwur vorgenommen (170)
- Nachtrag vom 1.11.1567:
Zitationserlaubnis für Ammann Peter Corn (von Castelmur) (170)