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D V/37 A Nr. 169 - Erblehensbrief. Kunz Schescheid und seine Ehefrau Elsbeth empfangen von Junker Burkhard v. Schauenstein seinen zu Masein bei Untertagstein gelegenen Hof für 10 Scheffel Gerste* oder 3 Churwälsche Mark Zins** auf Martini zu rechtem Erblehen. Die Lehensnehmer sollen ein Haus und einen Stadel erstellen, wo es ihnen „fuogklichen ist". Zum Lehen gehören 3 Mannmad Wiesen hinter St.Fluris Kirche, an des von Rhäzüns Gut angrenzend; 2 Mal Acker unter St.Fluris Kirche; eine Hofstatt zu Masein und 6 Mannmad Wiesen, die an das Gut des Gotteshauses von Cazis und an die Hofstatt des von Rhäzüns anstossen; 1 Mannmad Wiese in „ysel", an die Wiese des von Rhäzüns angrenzend; 1 Mannmad genannt „pan a peng", an die Allmende anstossend; 3 Mannmad genannt „Rungalett", an die Wiese des von Rhäzüns und des Kolers Gut grenzend; 12 Mannsmad genannt „mulgayo", begrenzt durch die Wiese von Rudolf v. Caflisch und das Gut der Kinder von Hennsli v. Schauenstein; 6 Mannsmad Wiesen in „pra süras", die an die Wiesen von Friedrich v. Juvalt grenzen; 2 Mal Acker genannt „ayr dürt", an die Äcker von Herman v. Erenvels und Marti von Serlas angrenzend; 1 Mal Acker unter dem „Crütz"; 4 Mal Acker „ora süm flyes", 4 Mal Acker „ob dem Crütz", angrenzend an die Güter von St.Fluri und Marti v. Serlas; „ora summ dalas" 3 Juchart Acker genannt „Quader", an das Gut des von Rhäzüns angrenzend; 2 Mal Acker in „Casal"; 1 Mal Acker im Tobel hinter Dalaus; 1 Mal Acker unter „plüden"; 1 Mal Acker „ora summ gamba". Ist der Zins bis St. Hilarien (verm.13. Januar) nicht bezahlt, wird das Lehen zinsfällig und der Zins fällt zweifach an. Burkhard v. Schauenstein hat das Vorkaufsrecht. Es siegelt Friedrich v. Juvalt. * Churer Mass. ** nach Belieben der Lehensnehmer, jedoch vorher anzuzeigen. Das Getreide soll nach Cazis „in ihr kästen", das Geld nach Chur geführt werden. (23.04.1399)

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