AB IV 01/003.01 - Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 24.–28. Oktober 1570 (24.10.1570 - 28.10.1570)
Title / Designation
Bundstag der Drei Bünde in Davos vom 24.–28. Oktober 1570
Date
24.10.1570 - 28.10.1570
Comment on dating
Kalender: alter Stil; Traktanden beginnen erst am 24.10.1570, obwohl das Buch am 23.10.1570 angelegt wurde (3)
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
Tag 1: 24.10.
- Gesuch für Zolleinzug an der Castrischer Brücke wird abgewiesen (3)
- Forts. von 001.25: Beim Schuldenstreit zwischen Johann/Giovanni Andrea Lanfranchi und Evangelista Zanin bleibt der vorgängige Entscheid in Kraft (3) [fortgesetzt in 003.04]
- Ordnung für die Viehzölle in Maienfeld, Tirano und andernorts (3)
- Münzmandat, wonach verschiedene Münzsorten ("pagatynen und anderer welschen fyerer") verboten werden (3)
- Klärung der Jagdverhältnisse mit dem Grafen von Vaduz (3)
Tag 2: 26.10
- Verordnung (Kesselbrief) gegen das Praktizieren soll durch die Ratsboten beschworen werden (4)
- Verteilung der Ämter im Veltlin und in der Herrschaft Maienfeld auf die Hochgerichte, zudem werden die Bürgen ("tröster") bestimmt (5f.)
- Es sollen auch neun (Rechnungs-)Kommissäre erwählt werden (6)
- Zwei Verordnete werden zur Abholung der Jahrgelder delegiert (6 mit Nachtrag 7)
- Wahl der (Rechnungs-)Kommissäre (7)
- Agenten aus der Valcamonica beschweren sich über Podestà von Teglio. Dieser und seine Nachfolger sollen sich an die Abmachungen halten und keine "Batzen" einziehen (8)
- Für den von der Inquisition gefangenen Johann Anton Peer wird ein Gesandter nach Rom geschickt (8) [fortgesetzt in 003.06]
- Für den Landvogt in Castels, Dietegen von Salis, soll wegen Jagdfreveln bei Erzherzog Ferdinand II. interveniert werden (8)
- Instruktionen zum Bestellbrief und zu den Pflichten der Rechnungskommissäre (8)
- Nachdem sich der Podestà von Morbegno über die Ausfuhr von Holz und Brettern beklagt hat, wird Camill Beccaria zur Einhaltung der Verbote aufgefordert (9)
Tag 3: 28.10.
- Conrad Rott von Schreckenstein aus Augsburg fordert Schulden gegenüber König Philipp von Savoyen ein (9)
- Hauptmann Baptista von Salis soll nach Mailand zwecks Befreiung von Johann Andrea Lanfranchi und anderer bündischer Geschäfte (9)
- Zollnachlass für Ammann Jan Andreoscha in Chiavenna (9)
- Den Kaufleuten von Piuro wird die Ausfuhr von 400–500 Saum Wein erlaubt (10)
- Über die Höhe der Entschädigung für die Witwe des Landvogts von Maienfeld sollen die Rechnungskommissäre entscheiden (10)
- Revision in den Wuhrstreitigkeiten zwischen Cosio («Chöß») und Traona (10) [fortgesetzt in 003.04]
- Beschwerde des Podestà von Bormio wegen ungehorsamen Personen wird an Rechnungskommissäre delegiert (10) [fortgesetzt in 003.04]
- Der Bischof von Chur und der Gotteshausbund sollen den Münzstreit beilegen, ansonsten der Obere und Zehngerichtebund ein Gericht verordnen wollen (10)
- Empfehlungsschreiben für Fluri und Jakob Planta an die Republik Venedig wegen einer Geldforderung (11)
- Da Bundsangehörige durch die Inquisition belästigt werden, will man dem König von Spanien, dem Herzog von Mailand schreiben (11)
- Wegen der Mönche in Morbegno und Chiavenna sollen sich die Podestaten eidlich zur alten Ordnung verpflichten (11)
- Gesuch des Chirurgen ("bruchschnider") in Grüsch um jährliche Besoldung wird vertagt (11)
- Dem Bischof von Como will man die Beschwerden aus Chiavenna zukommen lassen (11)
- Urteil im Streit zwischen Chiavenna und Novate wegen des Strassenunterhalts wird mit Vorbehalt bestätigt (11)
- Die Nachbarn von Piuro sollen bezüglich von Lehen gleich behandelt werden wie die Nachbarn von Chiavenna (12)
- Prüfung der Abschiede ins Veltlin (12)
- Güterbeschlagnahmen zwischen Chiavenna und Piuro sind illegal. Wegen der Trivulzischen Güter sollen sich beide vor dem Commissari verantworten (12)
- Entscheid wegen eines Testaments im Veltlin (12)
- Zum Zoll in Chiavenna muss man nochmals ausschreiben (12)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/003.01
Comments
Seite 1 unvollständig
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/c14a245da623467a8ca217c25738ca98
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FreiEinsehbar
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Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
30.10.1570
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Gemeinfrei