Form und Inhalt
8./19.6.
- Liste der anwesenden Häupter (1037)
- Begrüssung (1037f.)
- Einberufung des Kongresses auf Verlangen des kaiserlichen Gesandten (1038)
- Vorlesung der zwei Briefe von Ä. von Greuth. Man erinnert daran, dass dieser durch den Tod des Kaisers seinen Titel als Gesandter verloren habe und dass auch der letzte Kongress ihn nicht als solchen anerkennen wollte, da er kein Kreditiv vorweisen konnte. Da dieses immer noch nicht vorliegt, möchte man vorerst nicht über die beiden Briefe beraten. Bundsschreiber NN Blumenthal soll sich bei Greuth informieren, unter welchem Titel er die Briefe eingereicht habe (1038ff.)
- Leutnant Salomon Jenatsch von Davos wird als Podestà von Bormio bestätigt, da Christian Jost ausser Landes weilt. S. Jenatsch hat das Amt bereits gekauft und den Bestellbrief erhalten (1041f.)
- Verhandlungen mit Ä. von Greuth über die Titulatur: Man werde seine Einlagen nur dann an die Gerichtsgemeinden weitersenden, wenn er diese als Administrator von Rhäzüns einreiche (1042ff.)
- Eingang eines Schreibens von General NN Buol aus Mailand, in dem er die Freilassung von Antonio Lantsch verkündet (1050ff.), wofür man ihm danken will (1053)
- Der Gesandte Peter von Salis bittet um ein Schreiben an die Regierung der Generalstaaten, um diese über seine Rückberufung zu informieren. Ebenso bittet er um einen klaren Befehl zur zeitlichen Rückkehr. Sein erstes Anliegen will man umsetzen, den von ihm gewünschten klaren Termin könne man dagegen nicht erteilen (1053ff.)
- Eingegangenes Schreiben des französischen Ambassadoren Comte du Luc (1055f.); beiliegend das königliche Kreditiv für den Grafen als Ambassador in der Eidgenossenschaft (1057f.). Man will diese Schreiben an die Gerichtsgemeinden schicken und um ihre Mehren bitten. Unterdessen soll dem Grafen der Empfang bestätigt werden (1058f.)
- Brandsteuer für Michel Hagut und Jakob Zinsli von Untervaz (1059); Almosen für eine arme Frau in Untervaz (1059)
- Das Schreiben an die Regierung der Generalstaaten zwecks Rückberufung von P. von Salis wird gutgeheissen (1060ff.); ebenso die Informationen an den direkt Betroffenen (1064ff.) [fortgesetzt in 071.09-02]