Form und Inhalt
1./12.7.
- Weisungen an den Landeshauptmann und den Podestà in Bormio, keine bewaffneten Kriegstruppen passieren zu lassen. Die Untertanen sollen sich rüsten. Der Landeshauptmann soll dies auch dem Podestà von Tirano und jenem von Teglio mitteilen (236ff.)
- Saläre (240)
6./17.7.
- Forts. von 062.07: Vor den zwei Häupter des Gotteshaus- und Zehngerichtebunds wird über den Misoxerhandel debattiert: Da Giovanni Domenico Tini namens der alten Obrigkeit von Roveredo und deren Partei beim Landrichter um unparteiisches Gericht und Recht angehalten hat, erinnert man diesen, nichts zu erlauben, was den dreibündischen Dekreten widerspricht (240)