Form und Inhalt
20.4./1.5.
- Liste der anwesenden Häupter (68f.)
- Forts. von 129.01: Nach Kenntnisnahme des Berichts des Gesandten P. C. von Planta will man die Gerichtsgemeinden über zusätzliche Instruktionen anfragen. (69ff.) Dazu wird ein "abscheidlin" versandt (70f.) mit dem entsprechenden Bericht (72–81)
- Antwortschreiben an P. C. von Planta (82ff.)
- Zum Bericht des Commissari zu den Strassenerneuerungen in Riva (86ff.) werden keine neuen Weisungen erlassen (94)
- Der regierende Landeshauptmann rechtfertigt sich, da er das Verbot zum "Fürkauf" des Weins noch nicht ausgeführt habe (94ff.); beiliegend Memorial aus Valtellina (97ff.). Er wird zur umgehenden Publizierung des Verbots aufgefordert (102f.)
- Die Witwe des Buchdruckers Johannes Pfeffer fordert Entschädigung für den Druck des Mailänder Kapitulats. (103f.) Die Beratungen darüber werden verschoben [fortgesetzt in 129.03]
- Der Zolleinnehmer Peter von Salis bittet um Anweisungen zur Verzollung der Handelswaren aus Glarus und zu den Zollermässigungen in Chiavenna. (104f.) Dieses Geschäft wird aufgeschoben
- Eine Deputation zur Ordnung des Landesarchivs wird bevollmächtigt (105f.)
- Gegenüber Zürich soll die Frage des erblichen Grundstückerwerbs in den Landvogteien im Tessin geklärt werden (106f.)
- Die Wächter über die Einhaltung des Flössverbots sollen entschädigt werden (107f.)
- Die drei Bundsschreiber erhalten Sondervergütungen für die vollständigen Abschriften der Landesrechnungen innerhab des letzten Abschieds (108)
- Saläre (108)