AB IV 01/129.02 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 1. Mai 1766 (01.05.1766) AB IV 01/129.02



Objekte / Dokumente

AB IV 01/129.02 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 1. Mai 1766 (01.05.1766)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 1. Mai 1766

Datum

01.05.1766

Bemerkung zur Datierung

Kalender: neuer Stil

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch , Italienisch

Form und Inhalt

20.4./1.5. - Liste der anwesenden Häupter (68f.) - Forts. von 129.01: Nach Kenntnisnahme des Berichts des Gesandten P. C. von Planta will man die Gerichtsgemeinden über zusätzliche Instruktionen anfragen. (69ff.) Dazu wird ein "abscheidlin" versandt (70f.) mit dem entsprechenden Bericht (72–81) - Antwortschreiben an P. C. von Planta (82ff.) - Zum Bericht des Commissari zu den Strassenerneuerungen in Riva (86ff.) werden keine neuen Weisungen erlassen (94) - Der regierende Landeshauptmann rechtfertigt sich, da er das Verbot zum "Fürkauf" des Weins noch nicht ausgeführt habe (94ff.); beiliegend Memorial aus Valtellina (97ff.). Er wird zur umgehenden Publizierung des Verbots aufgefordert (102f.) - Die Witwe des Buchdruckers Johannes Pfeffer fordert Entschädigung für den Druck des Mailänder Kapitulats. (103f.) Die Beratungen darüber werden verschoben [fortgesetzt in 129.03] - Der Zolleinnehmer Peter von Salis bittet um Anweisungen zur Verzollung der Handelswaren aus Glarus und zu den Zollermässigungen in Chiavenna. (104f.) Dieses Geschäft wird aufgeschoben - Eine Deputation zur Ordnung des Landesarchivs wird bevollmächtigt (105f.) - Gegenüber Zürich soll die Frage des erblichen Grundstückerwerbs in den Landvogteien im Tessin geklärt werden (106f.) - Die Wächter über die Einhaltung des Flössverbots sollen entschädigt werden (107f.) - Die drei Bundsschreiber erhalten Sondervergütungen für die vollständigen Abschriften der Landesrechnungen innerhalb des letzten Abschieds (108) - Saläre (108)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/129.02

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/c4139fe57deb4f2bbbcae47fdaf61ef5

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

03.05.1766

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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