Form und Inhalt
4.9. [bzw. 15.9]
- Eingang eines Schreibens der Stadt Feldkirch wegen des Legats von 1500 Talern. (324f.) Zur Überweisung der Zinsen soll umgehend interveniert werden (326)
- Orientierung der evangelischen eidgenössischen Orte zum allgemeinen Buss- und Bettag (326f.)
- Trotz Fürsprache der Protestanten von Poschiavo sollen die zwei dortigen Prediger zurückgerufen werden (327f.)
- Ein zugesandtes Büchlein von Johann Friedrich Rock soll nicht verbreitet werden, dagegen wird das letztjährige Schreiben zu den Religionsangelegenheiten ausgeschrieben (328f.)
- Die evangelischen Geistlichen sollen nicht zu hart vorgehen gegen Personen, die nicht das Abendmahl besuchen (330)
- Die Kirchgemeinde Brusio erhält Zuschüsse aus den Legatengeldern (330)
- Die Geistlichen dürfen mit ihren Kollegen in der Eidgenossenschaft "consultieren", sobald es jedoch Vollzugsmassnahmen betrifft, müssen sie die (weltlichen) Assessoren beiziehen (330f.)