AB IV 01/003.11 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 17. November 1571 (17.11.1571)
Title / Designation
Beitag der Drei Bünde in Chur vom 17. November 1571
Date
17.11.1571
Comment on dating
Kalender: alter Stil
Level of description
Institution
Languages
German
Scope and content
- Josias Simler von Zürich wird für sein Werk wider die Ketzer und Sekten gedankt und 60 fl. geschenkt (40)
- Forts. von 003.10: Auf Antrag der Prädikanten sollen Hans Gantner, Hans Mär und Cristofero von Cremona wegen Beschimpfung des evangelischen Kapitels zitiert werden. Es wird gleich beschlossen, dass der Landeshauptmann C. von Cremona ausweisen solle. Die beiden anderen Priester, die bereits von der Synode ausgeschlossen worden sind, dürfen nirgendwo angestellt werden. Zur Ahndung der Schmähungen wird zusätzlich ein "gmein recht" angesetzt (40) [fortgesetzt in 003.19]
- Konrad von Planta protestiert wegen Kundschaftsaufnahmen gegen den französischen Ambassadoren (41)
- Die Händler von Oberengadin, Rheinwald und Schams dürfen wieder Molke, Vieh, Ziger, Schnecken, Unschlitt und Leder verkaufen, ausgenommen Korn und Wein; es gilt aber das Verbot des "Fürkaufs" (41)
- Empfehlungsschreiben der fünf eidgenössischen Orte für Graf Hannibal von Hohenems gegen Landvogt Dietegen von Salis wegen des Urteils von Roveredo (41)
- Forts.: Konrad von Planta beschwert sich, da verschiedene Personen gegen die Vereinigung und den französischen Ambassadoren praktiziert haben. Hierzu will man die Bestimmungen des Pensionsbrief erneuern (42)
- Nachforschungen wegen einer Schmähschrift (Pasquille) (42)
- Verbot der Kornausfuhr wird bekräftigt, dazu die Kornpreise fixiert (42)
- Die Ausfuhrverbote von Wein aus Valtellina und Valchiavenna sollen beachtet, Verstösse gegen das Verbot des "Fürkaufs" sofort geahndet werden (42)
- Forts. von 003.06: Von der Gesandtschaft von Hauptmann Konrad von Planta nach Innsbruck hat man noch keinen Bericht erhalten. Gleichwohl wird an den Landesfürsten und die Regierung in Innsbruck geschrieben (43) [fortgesetzt in 003.16]
- Forts. von 003.09: Das Strafurteil gegen Ammann Christian Hartmann von Igis, der gegen das Verbot des "Fürkaufs" verstossen hat, wird gemildert (43)
- Forts. von 003.06: Zur Begleichung der Streitigkeiten zwischen Johann Antoni Peer ("Per") und Hauptmann Baptista von Salis wegen einer päpstlichen Schenkung und Bürgschaft in Bologna werden die drei Häupter und der Herr von Rhäzüns delegiert (43) [fortgesetzt in 003.16]
- Im Schuldenstreit zwischen einem Kaufmann aus Nürnberg und Andrea Stampa wird das Urteil des Commissari bestätigt (43)
- Landvogt (Gregor) Carl (von Hohenbalken) soll Lehensgüter in der Herrschaft Maienfeld an den Grenzen gegen Vaduz, Sargans und Glarus aufkaufen und gegen die Beleidiger endlich einen Prozess eröffnen. Die Grenzfragen werden aufgeschoben (44) [fortgesetzt in 003.13]
- Forts. von 003.08: Obigem Hauptmann und der Gemeinde Haldenstein wird ein neues Empfehlungsschreiben nach Mailand gewährt (44)
- Vertröstung von Samuel Gantner wegen Flössgut (44, durchgestrichen)
- Schuldenstreit zwischen Gallus von Jochberg und Jakob Ninguarda (44) [fortgesetzt in 003.13]
- Empfehlungsschreiben für die Erben von Hans Disch nach Innsbruck (44)
- Zinsforderungen von Gallus von Mont in Haldenstein (44) [fortgesetzt in 003.13]
- Schuldenstreit zwischen Podestà Hans von Jochberg und dem französischen Tresorier, Claude Juge (45)
- Abgesandte von Campodolcino und aus Val San Giacomo beschweren sich wegen der Ablieferung von Käse-, Schmalz- und Kornzinsen nach Chiavenna. Hierzu wird eine provisorische Ordination erlassen (45)
- Forts. von 001.22-02: Weisung an die Gemeinde Bormio zu deren Schuldenstreitigkeiten mit den Erben von Jörg Periner (45)
- Beim Diebstahl von Seide und Damast in Chiavenna soll sich der Commissari um Rückgabe der Stoffe kümmern (46)
- Bewilligung für ein Testament in Chiavenna (46)
- Nach Beschwörungen von Claudio Beccaria und NN Scandolera/Scandala bleibt es beim Urteil, das der Herr von Rhäzüns und Konrad von Planta erlassen haben (46)
- Forts.: J. A. Peer wegen päpstlicher Bürgschaft in Bologna (46)
- Rechtsöffnung zwischen dem Bischof von Chur und Ammann (Jan) Andreoscha (46)
- Im Streit zwischen dem Bischof von Chur und der Gerichtsgemeinde Oberhalbstein bleibt es bei dem erteilten Entscheid (46)
- Claudio Beccaria, der wegen Praktizierens bestraft worden ist, wird die Busse auf 40 fl. reduziert (47)
- Bei Zinsstreitigkeiten in Valmalenco wird Urteil des Vicari mit einigen Vorbehalten bestätigt (47)
- Zum Appellationsprozess zwischen Domdekan Konrad von Planta und Peter Giucciardi wegen der Propstei in Teglio wird die Einsicht in eine päpstliche Bulle verlangt (47)
- Vorgängiges Urteil zu Vincenz Vicedominis von Traona wird bestätigt (47)
- An künftigen Bunds- und Beitagen sollen die klagenden Parteien Kosten entrichten, um die Gerichtsgemeinden zu entlasten (48, mit Fingerzeig)
- Begnadigung ("liberation") zu einem Totschlag-Fall in Bormio (48)
- Abklärungen zum Strassenunterhalt bei Bocca d'Adda werden verschoben (48)
- Forts.: Vincenz Vicedominis kann seine Schriften drei Jahre lang "reportieren" [?] (48)
- Der regierende Commissari erhält Anweisungen zur Korneinfuhr vom Comersee (48)
- Im Erbstreit zwischen Gervasio Foliani und dem Arzt ("medico") von Bormio wird Einsprachefrist festgesetzt (49)
- Zur Auseinandersetzung des Bischofs von Chur gegen die Gemeinde Haldenstein wegen Winterbrücke, Steg und Weg in Oldis werden zwei Schiedsrichter ernannt (49)
- Podestà Hartmann (Hartmanni) im Namen Sondrios wird eine Zitation abgeschlagen (49)
- Empfehlungsschreiben für Junker Hans Raschèr nach Mailand (49)
- Verordnete des Oberen Bunds möchten eine Vertröstung von Landvogt Dietegen (von Salis). Diese kann indes nur an den Streitorten gewährt werden (49)
- Verpachtung von Gütern ("incantation") in Chiavenna (49)
- Der dreibündische Abschied muss Landvogt [Dietegen von Salis?] ausgeliefert werden (49)
Category
Type
Location
Staatsarchiv Graubünden
Provenenance
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Reference code / Identification number
AB IV 01/003.11
Source
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/c5e75f74c7a142838c1d27e33db0fc9f
Usability
FreiEinsehbar
Type of reproduction
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Period of retention
0 Jahre (Frei zugänglich)
Expiry of the period of retention
19.11.1571
Rights of use
Gemeinfrei