AB IV 01/145.16 - Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 2.–16. März 1780 (02.03.1780 - 16.03.1780)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter und einiger Ratsboten der Drei Bünde vom 2.–16. März 1780
Datum
02.03.1780 - 16.03.1780
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Traktanden S. 275–338 = StAGR AB IV 01/147.02
20.2./2.3. (275-277)
- Liste der anwesenden Häupter und Ratsboten
- Nach Verlesung der Mehren werden die drei Bundsschreiber zu den Klassifizierungeen beauftragt
- Der Podestà von Morbegno will den Kaplan von Grosio wegen eines Totschlags verhören, was der Bischof von Como verweigern würde. Zwecks juristischen Abklärungen zur geistlichen Immunität wird nach Zürich geschrieben und interim der Podestà orientiert
- Eingang der Antwort von Uri, Schwyz und Unterwalden wegen der letztjährigen Pass- und Viehhandelssperren. Die Verhandlungen darüber werden vertagt
21.2./3.3. (277-280)
- Wahl einer Kommission, die obige eidgenössische Rechtfertigung untersuchen soll
- Beratungen über zusätzliche Massnahmen gegen das "Gesindel". (40ff.) Dazu wird ein eingegangener Bericht aus Maienfeld zu den Vorgängen an der Grenze zu Pfäfers konsultiert; ebenso ein Bericht aus Poschiavo zu den Harschieren. Für genauere Untersuchungen werden Verordnete erwählt
- Eingang der päpstlichen Neujahrsglückwünsche, während der Kardinalssekretär inzwischen verstorben sein soll
- Die Protokolleinträge für die Dekretenbücher sollen überprüft werden
22.2./4.3. (280-287)
- Vertreter der Stadt Chur melden, dass ein Betrüger durch die Harschiere aufgegriffen worden sei. Dieser soll durch die bündischen Tribunalrichter verurteilt werden
- Forts. von 146.11: Die Agenten von Samnaun beschweren sich über die parteiische Sentenz. Dagegen rechtfertigen sich die Verantwortlichen von Ramosch. Die Beschwerdeführer beharren darauf, dass religiöse Vorurteile vorliegen würden und fordern ein analoges Schiedsverfahren wie gegenüber Poschiavo. Die Verhandlungen werden vertagt
- Obiger Betrüger soll durch die städtischen Behörden gefangen gehalten werden
24.2./6.3. (287-292)
- Forts.: Diskussionen über die Beschwerden aus Samnaun, bis sich die katholischen Ratsboten zu Sondersitzungen zurückziehen
- Ein Dieb aus dem Montafon soll verhaftet und ans bündische Tribunal ausgeliefert werden; der bereits gefangene Betrüger soll durch die Tribunalrichter verhört werden
- Meldung des Podestà von Morbegno wegen der Auslieferung eines Delinquenten und wegen des zu verhörenden Geistlichen. Für Unterstützung des erstgenannten Geschäfts wird Graf K. J. von Firmian gedankt, während zweites aufgeschoben wird
25.2./7.3. (292-295)
- Analog wie 1760 werden für die Tribunalrichter "Patente" aufgesetzt
- Uri, Schwyz und Unterwalden beklagen sich über Grenzverletzungen durch die Hochgerichtsgenossen in der Mesolcina. Die Klage wird ins Misox weitergeleitet mit Warnung vor weiteren gewalttätigen Übergriffen. Den drei eidgenössischen Orten wird interim geantwortet
- Wegen des zu verhörenden Geistlichen in Morbegno soll die Antwort aus Zürich zur diesbezüglichen Praxis in den eidgenössischen Landvogteien abgewartet werden
- Der Bundspräsident orientiert, dass zwei Annatengelder bereitstehen würden und dass Oberzunftmeister NN von Tscharner weitere Archivdokumente einsehen möchte
- Der Commissari übersendet Untersuchungs- und Prozessakten gegen den Zöllner von Gera. Es wird ihm dafür gedankt, während bündische Verordnete ein Gutachten darüber ausarbeiten sollen
26.2./8.3. (295-298)
- Berichterstattung zu den Zöllen und Strassenzuständen an der Luziensteig. (samt Rechnungen ab 1774) Dem berichtenden Abgeordneten wird gedankt und bestimmt, dass die Stadt Maienfeld weiterhin die Zölle einziehen solle, dafür die Strasse von St. Katrinabrunna bis zur unteren Zollbrücke unterhalten müsse
- Vorschriften zur Aufstellung der Tribunalrichter
- Gesuch der Erben Paravicini um Rekommandation zwecks Forderungen in Polen (mit Beilage) und Gesuch um Entlassung aus kaiserlichen Solddiensten. Hierzu werden die betreffenden Empfehlungsschreiben an den kaiserlichen Gesandten verschickt
27.2./9.3. (298-300)
- Der Amtsdiener in Teglio berichtet über die dortigen Delegationsgeschäfte. Die betreffenden Geschäfte können auf Approbation den Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden
- Alt Landrichter Benedikt von Caprez bittet um Rekommandation für seinen abtretenden Bruder in französischen Solddiensten. Hierzu werden Empfehlungsschreiben an Graf C. G. de Vergennes und den französischen Botschafter verschickt (mit Begleitbrief an Minister Ulysses von Salis-Marschlins)
- Bischof J. F. Dionys von Chur nimmt Stellung zu den Strassenverbesserungen von der oberen Zollbrücke bis Chur. (mit Beilage) Für die Besichtigung und Projektausarbeitung werden Verordnete bestimmt
- Der Podestà von Bormio übersendet die Prozessakten zu Carlo Fillippo Nesina. Die hierbei geleistete Genugtuung wird akzeptiert und dies dem Amtmann mitgeteilt
- Der Bundsschreiber soll die ausgeliehenen Dokumente bei Alt Bundspräsident Andreas von Salis abholen
- Abschussprämie für einen in Klosters erledigten Luchs
28.2./10.3. (300-305)
- Für die Kostenverteilung einer durchgeführten Bärenjagd wird namens verschiedener Bündner Alpbesitzer an den Landvogt von Sargans geschrieben. Da man ein vertragswidriges Präjudiz befürchtet, wird ein zweites Schreiben an den eidgenössischen Landvogt versandt
- Forts. von 147.01: Der kaiserliche Gesandte J. A. von Buol übermittelt ein Schreiben von Graf K. J. von Firmian zur Auslieferung von F. Brunelli
- Bittschrift des Kapuziner-Visitatoren im Veltlin, wozu drei Delegierte bestimmt werden
- Der Amtsdiener von Chiavenna klagt über neue Gewalttätigkeiten durch Personen aus Gera in Laghetto. Hierzu soll ein Untersuchungsprozess eingeleitet werden
29.2./11.3. (305-314)
- Forts.: Der Amtsdiener in Tirano übersendet die Beschwerde gegen die verfügte Fortführung der Delegation zur Prüfung der Gemeinderechnungen. Die Beratungen dazu werden vertagt
- Der Podestà von Morbegno will die Strassen in seinem Amtsbezirk besichtigen. Dies kann er als dazu Delegierter ausführen
- Die Kapuzinermönche im Veltlin wehren sich gegen die vorgesehenen Veränderungen des Visitatoren und fordern Unterstützung seites der bündischen Delegierten. Darauf wird nicht näher eingegangen
- Untersuchungsbericht zum nicht besuchten Viehmarkt in Lugano. Der Inhalt des Gutachtens wird an die drei-örtige Eidgenossenschaft verschickt
- Forts.: Berichterstattung der Verordneten zur Besichtigung der bischöflichen Strasse. Dieser wird mit Empfehlung zum Einzug von Weggeldern an den Bischof versandt; ausserdem werden die Gemeinden Malans und Vier Dörfer informiert
- Gutachten betreffend Errichtung eines Zuchthauses. Inhaltlich wird nicht darauf eingegangen, stattdessen auf strengere Grenzkontrollen durch die Harschiere gepocht
2./13.3. (314-320)
- Die Behörden der Stadt Chur müssen – wie 1760 – über die Errichtung des Tribunals schriftlich informiert werden
- Der regierende Landvogt von Maienfeld kann die herrschaftlichen Urbare sowie einzelne Grenzsteine erneuern lassen
- Korrespondenz an den Landvogt von Sargans wird verabschiedet
- Forts. von 146.05: Vertreter des Zehngerichtebunds erneuern die Beschwerden gegen die Erhöhung der Weinzölle im Tirol und lassen Abschriften der Loskaufbriefe von 1649 und 1652 protokollieren. Den Bundsgenossen wird volle Unterstützung zugesagt und dafür bei der österreichischen Regierung sowie beim kaiserlichen Gesandten interveniert
- Aufnahme der Mehren:
1) Die Güterverkäufe in Fusine und Caiolo werden genehmigt. Um jedoch keine Missverständnisse oder Präjudize zu schaffen, soll das Geschäft nochmals ausgeschrieben werden
2) Supplik der Squadra Chiesa im Valmalenco wird gutgeheissen
3) Das Rehabilitierungsgesuch von Gaudenzio Misani wird abgeschlagen
4) Der Priester NN Bertolino kann die Stelle als Milizkaplan in Morbegno antreten. Es wird ihm hierzu gleich ein Patent ausgestellt
5) Die Supplik von Pietro Speciale um Steuerbefreiung wird fast einstimmig gutgeheissen
3./14.3. (320-325)
- Zwei Einlagen des Corpus Catholicorum zum "Samnauner geschäfft". Dazu sollen separate Beratungen des Gotteshausbunds durchgeführt werden
- Der Amtsdiener in Tirano zeigt zwei Verstösse gegen das Waffentrage-Verbot an. Dabei soll er sich gemäss den geltenden Statuten verhalten
- Forts.: Die vertagten Beratungen zu den Delegationsgeschäften in Tirano will man den dazu Deputierten überlassen
- Eine Frau aus Bormio bittet um die Vormundschaft über ihre Kinder aus erster Ehe, was ihr bewilligt wird
- Anna Vonzun beklagt sich über ausstehende Forderungen in Untervaz. Es wird ihr ein Empfehlungsschreiben an die Vier Dörfer ausgestellt
- Ein Agent der Nonnen des Klosters Cazis bittet um eine Rekommandation nach Rom zur Finanzierung der notwendigen Reparaturen. Dies wird bewilligt und das Empfehlungsschreiben gleich mitprotokolliert
- Entschädigung und Druckprivileg für die "Bündner Geschichte" von H. L. Lehmann
- Ein- und Ausgang von Dokumenten aus dem Landesarchiv
- Verschiedene ausgehende Korrespondenz wird verabschiedet
- In einem Schreiben an den Bischof von Chur sollen Weggelder anstatt Zollerhöhungen vorgeschlagen werden
4./15.3. (325-331)
- Das Empfehlungsschreiben für das Kloster Cazis wird verabschiedet; zusätzlich werden hierfür Rekommandationen an den kaiserlichen Gesandten und den französischen Minister erlassen
- Die Gastwirte in Campodolcino beschweren sich über Pfändungen. Die Beratungen darüber werden verschoben
- Die Tribunalrichter können selber bestimmen, wo der Inhaftierte seine (Zwangs-)Arbeitsstrafe absitzen soll
- Derjenige Harschier, der obigen Verurteilten – Johann Graf – gefangen hat, legt Kostenrechnung vor, die ausnahmsweise aus der Landeskasse gedeckt werden soll
- Der Bundspräsident überreicht dem Landrichter namens des Corpus Catholicorum die Gegendarstellung zu den Vorwürfen aus Samnaun. Der Bundslandammann wehrt sich, da dies bereits im Namen des gesamten Gotteshausbunds erfolgt sei. Gegen eine gerichtsgemeindliche Umfrage opponiert der Bundspräsident und verlangt mehr Zeit. Daraufhin wollen sich die Ratsboten des Oberen und Zehngerichtebunds separat beraten
5./16.3. (331-338)
- Gutachten zu den eingesehenen Akten zu den Gewalttätigkeiten in Laghetto, das gutgeheissen wird
- Forts.: Die Beschwerde der Gastwirte in Campodolcino soll am kommenden Bundstag behandelt werden
- Der Inhalt der Dekretenbücher soll überprüft und ein Register davon angelegt werden; zudem werden archivalische Vorschriften erlassen
- Dem (Bären-)Jäger aus Pfäfers soll die Abschussprämie erstattet werden
- Forts. zum "Samnauner Geschäft", wozu keine befriedigende Lösung gefunden wird
- Ausgehende Korrespondenz wird verabschiedet, u. a. an den Landeshauptmann wegen der Kapuziner an Graf K. J. von Firmian und den Gesandten J. A. von Buol wegen Laghetto
- Das Protokoll und die Ausschreibepunkte werden verabschiedet
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/145.16
Bemerkungen
Vorgängig Notiz: "Protokoll vom Jahr 1780" (273)
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/ca39dcd8d533439ea3561576a8688658
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Schutzfrist
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Schutzfrist Ende
18.03.1780
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