Form und Inhalt
7./18.9.
- Vorlesung der Instruktionen und Mehren zum Streit um die Landrichterwahl. Die Gerichtsgemeinden wollen, dass dieser Streit mit bundsgenössischen Mitteln oder durch freundliche Vermittlung beigelegt werde. Hierfür wird eine Deputation verordnet (1f.)
- Verhandlungen der genannten Deputation mit den beiden Streitparteien (2–8)
8./19.9.
- Beide Parteien werfen sich Beleidigungen durch die jeweils andere Partei vor. Dieser Injurienstreit soll anschliesslich beigelegt werden (8–14)
9./20.9.
- Forts.: Berichterstattung der genannten Deputation (14f.)
- Da die Mehren der Gerichtsgemeinden der zwei Bünde sich dafür aussprechen, dass Landammann J. L. von Castelberg als Landrichter einsitzen soll, will man die Partei de Latour auffordern, dem Frieden zuliebe neben Castelberg und den übrigen Ratsboten der Session beizuwohnen. Um diese Nachricht zu überbringen, wird wiederum eine Deputation verordnet. Gegen diese Deputation protestiert Brigadier J. U. Albertini, der verlangt, sich strikt an die Mehren der Gerichtsgemeinden zu halten (15ff.)
- Diese (neue) Deputation berichtet, dass sich die Partei de Latour mit dem Vorschlag zufrieden gebe (17f.)
20.9./1.10.
- Der Obere Bund fordert Saläre für Landrichter J. L. von Castelberg und übrige Ratsboten für die Kongresse der beiden anderen Bünde, von welchen sie wegen des Streits um die Landrichterwahl ausgeschlossen waren. Man bittet ihn, von diesen Forderungen abzusehen (119f.) [fortgesetzt in 077.02-04]
- Die Partei de Latour bittet in einem Memorial um die Verordnung eines unparteiischen Gerichts im Streit um die Landrichterwahl, falls dieser nicht bis zum Januar-Kongress gütlich beigelegt werden kann. Ihr Memorial wird gutgeheissen, die provisorischen Rechtsprecher gewählt (120f.); beiliegend Memorial der Partei de Latour (121ff.)
Beilage:
- Abschrift des Ausschreibens/Abschieds o. D. (173–174)