Scope and content
24.11.
- Der bischöfliche Hofmeister wird zur Rechnungablage aufgefordert. (402) Man soll auch mit ihm "gricht und recht" halten, wo er Gelder einzuziehen hat. Wenn es zu Klagen kommt, wird ein Rechtstag gesetzt, wozu gleich die Rechtsprecher bestimmt werden (402)
25.11.
- Alte Urkunden, die beinahe alle Hochgerichte des Gotteshausbunds betreffen, liegen im Stift (403, fragmentarisch)
- Mehren der Gerichtsgemeinden zum Schuldenstreit zwischen dem Bistum und Kaspar von Salis: Der bischöfliche Hofmeister soll die Schulden bis Pauli [25.1.] einziehen (403)
- Zum Streit wegen Unterhalt der Brücke am Berninapass wird ein Rechtstag in Samedan angeordnet (404)
- Der Herr von Rhäzüns soll Kaspar von Salis Rechtsschriften übergeben (404)
- Forts. von 006.62: Dem Abt von Marienberg wird Frist für Prozesseröffnung gesetzt (404) [fortgesetzt in 006.68]
- Die Erben von Hans Stampa sollen mit dem Herr von Rhäzüns abrechnen (404)
- Der bischöfliche Hofmeister soll mit Christian Gredig abrechnen, wozu "Rechenherren" erwählt werden (405)
- Der Bischof von Chur kann selber entscheiden, ob er nach Innsbruck reiten oder einen Gesandten entsenden will (405)
- Falls man mit dem Zöllner in Fürstenau sich nicht gütlich vergleichen kann, soll in Chur oder Obervaz Gericht gehalten werden (405)
- Taggelder für Bürgermeister NN Jenni, für den inzwischen verstorbenen Stadtschreiber und den Stadtknecht für Kommissionsgeschäfte im Engadin (405)