AB IV 01/055.07 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 5.–18. Juli 1698 (05.07.1698 - 18.07.1698)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 5.–18. Juli 1698
Datum
05.07.1698 - 18.07.1698
Bemerkung zur Datierung
Kalender: alter Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch , Latein
Form und Inhalt
5.7.
- Ambassador Carlo Casati bittet namens des Herzogs von Savoyen um Aufenthaltsgenehmigung für eine Badekur in St. Moritz. (192f.) Die Häupter haben nichts dagegen und erlassen ein entsprechendes Ausschreiben (193ff.)
- Eingang eines Schreibens des Senats von Mailand (196f.), worauf geantwortet wird, dass die Amtsleute im Veltlin für solche Vorladungen zuständig seien
- Saläre (197)
13.7.
- Aufgrund der eingetroffenen Mehren kann die erwünschte Genehmigung für den Herzog von Savoyen erteilt werden (197ff.)
18.7.
- Liste der Anwesenden (200)
- Terminierung des Bundstags mit Aufforderung, die gerichtsgemeindlichen Instruktionen auszuarbeiten (201f.)
- Wahl eines Deputierten zu Ambassador C. Casati, der demnächst anreisen wird (202)
- Forts. von 054.09-02: Wiederholte Klage zu den ausstehenden Stipendiengeldern. (202f.) Diese sollen durch die Obrigkeit von Roveredo beim ehemaligen Verwalter P. Sartore eingezogen werden
- Alt Landrichter Johann Gaudenz von Capol übergibt Schreiben aus Mailand, die übersetzt und in das Ausschreiben integriert werden (203)
- Wahl von Deputierten, die den Herzog von Savoyen in St. Moritz willkommen heissen sollen (203)
- Rekommandation für Marschallin NN von Salis-Zizers, um Pfänder in Bregenz einlösen zu können (204)
- Saläre (204)
- Abschrift des Ausschreibens (204–211)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/055.07
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/cd55976a509449af982a67310dbb0c0d
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
20.07.1698
Nutzungsrechte
Gemeinfrei