Scope and content
20. u. 21.9.
- Prüfung des Protokolls und Aufnahme der Punkte für den bundstäglichen Abschied (505f.)
- Der freie Weinhandel in Valchiavenna darf nicht gestattet werden, was dem Commissari mitgeteilt wird (508)
- Namens des Stadt- bzw. Bundsschreibers sollen die ausstehenden Zollrechnungen eingeholt werden (508)
- Vertreter der Stadt Maienfeld behaupten, dass die Drei Bünde für den Strassenunterhalt von der Zollbrücke bis St. Katarinabrunna pflichtig seien. Dies wird an die Gerichtsgemeinden zur Kenntnisnahme weitergeleitet (509)
- Freiherr Georg Phillipp von Schauenstein-Haldenstein bittet die Drei Bünde als Schirmherr um Unterstützung, damit man die Gerichtsbestellung in Haldenstein vornehmen könne. (509f.) Dieses Geschäft wird verschoben [fortgesetzt in 035.32]
- Approbation des angefertigten Abschieds ("außschreiben"), der mitprotokolliert wird (510–521)
- PS Quittung für Strafgerichtsgelder von 1660 (521)
- Ausschreiben der evangelischen Ratsboten:
1. für eine Brandsteuer zugunsten der Stadt Genf (521)
2. Protestnote zur päpstlichen Bulle an der (Dom-)Kirchentüre (522ff.), wozu eine Deputation zum Bischof von Chur geschickt wird. Gegenüber dieser werden alle konfessionellen Bedenken ausgeräumt
3. Gütlicher Vergleich zwischen dem Hochgericht Domleschg und den Protestanten und Katholiken in Trans [?] (525)