AB IV 01/074.01-03 - Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 10. September bis 7. Oktober 1712 (30.09.1712 - 01.10.1712)
Titel / Bezeichnung
Bundstag der Drei Bünde in Chur vom 10. September bis 7. Oktober 1712
Datum
30.09.1712 - 01.10.1712
Bemerkung zur Datierung
Kalender: neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch
Form und Inhalt
Tag 8: 19./30.9.
- Nach Berichterstattung der Deputierten über die Streitigkeiten zwischen Nachbarn von Mello und dem zuständigen Podestà belässt man es beim Urteil des Vicari (78f.)
- Die Deputierten im Streit zwischen Alt Podestà von Piuro, Paul Scarpatetti, und Antonio Sciuchetti rapportieren. Auch hierbei belässt man es beim vorgängig erlassenen Dekret (79f.)
- Die bei der Beschwörung des Bundsbriefs abwesenden Ratsboten sollen dies nachholen (80f.)
- Wahl von Verordneten zur Prüfung der Prozessakten zwischen Josef Ludwig Castelli und "Sant Petrelli" von Morbegno (81)
- Wahl der Revisoren zur Abnahme der Landesrechnungen (82)
- Zum Streit zwischen Hauptmann Ulrich von Salis und Andrea Florin wird eine Deputation verordnet (82f.)
- Der Kleriker Salvatore Cesare Valli von Teglio möchte als Untertan aufgenommen werden (83)
- Die Gläubiger sollen den Erben von Judith Piatti, geborene Canobbio, die Zinsen bezahlen (83f.)
- Auf das Memorial der Brüder von Salis-Tirano wird der Fideikommiss von Nicolo Paravicini von Sondrio von 1648 für nichtig erklärt (84) [fortgesetzt in 074.08]
- Bericht der Deputierten zum Streit zwischen NN Hössli, NN Lorez und NN Toricella (84f.)
- Die Dekrete von 1694 und 1709 betreffend Aussteuer von Veltliner Frauen, die mit Fremden verheiratet werden, sollen auch künftig in Kraft bleiben (85f.)
- Bericht der zum Bischof von Chur verordneten Deputation über die in Sta. Domenica eingeführten Kapuziner: Diese seien nicht entgegen der Bundsdekrete angestellt worden, sondern weil keine anderen Priester gefunden werden konnten (86)
- Auf das Memorial von Jakob Frizzoni gegen Alt Podestà NN Clopath ermahnt man die Gerichtsgemeinde Schams, den Arrest aufzuheben (86f.)
- Domenico Tini von Roveredo wird auf seinen Antrag hin ernannt, die Stipendien in Mailand einzuziehen (87a u. 87b)
- Der verbannte Totschläger Christoffel Calderari von Bormio erhält auf sein Gesuch hin für die nächsten zwei Jahre sicheres Geleit (87f.) [fortgesetzt in 074.07]
- Ursina Massner muss Margreth Massner auszahlen (88)
- Urteilsbestätigung im Streit zwischen Antonio Sciuchetti von Villa und Antonio Polarino (88f.)
Tag 9: 20.9./1.10.
- Forts.: Wegen der Kapuziner in Val Calanca soll sich die Deputation erneut zum Bischof von Chur begeben und auf die Einhaltung der erteilten Bundsdekrete pochen (90f.)
- Der Landeshauptmann soll durch eine Grida publizieren lassen, dass beim Verkauf von Läden und Häusern die Religionszugehörigkeit keine Rolle spielen dürfe (91)
- Forts.: Bericht und "project" der zur Prüfung der Veltliner Zolltarife wird protokolliert und gutgeheissen (92ff.)
- Weisungen an die Nachbarschaften Poschiavo und Brusio zu Strassenverbesserungen (101f.)
- Auf den Bericht des Commissari über Zollbetrug (Korn) in Chiavenna trifft man Verordnungen zur Beseitigung dieses Missstands (102f.)
- Der eidgenössische Stand Glarus bittet um Erlaubnis, eine bestimmte Menge Korn ausführen zu dürfen. Man belässt es beim erlassenen Dekret, wonach Glarus das Korn in Chiavenna kaufen und auf eigenen Pferden durch die Drei Bünde führen darf. Die Bündner Saumpferde sind wegen eigenem Gebrauch schon ausgelastet (103)
- Da es beim Transit von Warensendungen durch die Drei Bünde in Chur und Chiavenna zu Betrügereien kommt, will man die Gerichtsgemeinden fragen, ob man nicht eine beeidigte Person als Aufseher anstellen will (103f.)
- Da man über vielerlei Partikulargeschäfte verhandelt hat, will man sich nun den Standesgeschäften und Mehren widmen (104)
- Resultate der Mehren:
1) Die Beschränkung auf drei Deputierte zur Konferenz mit dem Bischof von Como in Chiavenna wegen Jurisdiktionsstreit über die Hospitäler wird gutgeheissen. Bis zur Konferenz sollen die Veltliner Provisionen in Kraft bleiben (104f.)
2) Mehren über die Empfehlung an verschiedene Mächte zur Aufnahme in den Friedensschluss aus dem Gotteshausbund, dem Oberen Bund und dem Zehngerichtebund (105f.), wobei diese dahingehend ausfallen, dass entsprechende Schreiben an den Kaiser, Frankreich, England, Preussen, Holland und Venedig aufgesetzt werden sollen (106f.)
- Die Gerichtsgemeinde Rheinwald verlangt, dass Bundsangehörige in den Untertanengebieten weiterhin zollfrei gehalten werden (107f.)
- Auf die Beschwerden des venezianischen Residenten über Waren- und Viehausfuhr ins Veltlin verordnet man eine Deputation, die prüfen soll, ob diese Reklamationen der Allianz mit der Republik Venedig widersprechen (108f.)
- Die Nachbarn von Campodolcino streiten mit Alt Commissari Melchior von Mont wegen des Strassenunterhalts. Die Strassen durch "den Schentz" und den Cardinell müssen in gutem Zustand gehalten werden, der Holzschlag im Cardinell wird verboten (109f.)
- Almosenvergaben aus der Landeskasse (112f.)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/074.01-03
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/d6f751e1688745048a9c84cbd20e77e4
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
03.10.1712
Nutzungsrechte
Gemeinfrei