AB IV 01/167.08 - Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–21. Januar 1796 (19.01.1796 - 21.01.1796)
Titel / Bezeichnung
Verhandlungen der Häupter der Drei Bünde vom 19.–21. Januar 1796
Datum
19.01.1796 - 21.01.1796
Bemerkung zur Datierung
Kalender: wohl neuer Stil
Verzeichnungsstufe
Institution
Sprachen
Deutsch , Französisch , Italienisch
Form und Inhalt
19.1.
- Liste der anwesenden Häupter (628)
- Das frühere Protokoll wird genehmigt und über die erledigte Ammannwahl in Val San Giacomo orientiert (628)
- Gratulationsschreiben an den Kaiser zur Geburt wird verabschiedet (628f. samt Begleitschreiben an den Gesandten)
- Wahl und Vereidigung von Jakob Ulrich Janett zum neuen Podestà von Morbegno (629f.) samt Verhaltenregeln (630f.). Ferner wird das Audienzgeld festgesetzt und der Landeshauptmann informiert
- Forts. von 167.06-01: Die Obrigkeit von Oberhalbstein verteidigt sich gegen die Vorwürfe der Fuhrleute von Malix (632f.)
- Urlaubsgesuch des Podestà von Traona, das wegen seiner italienischen Sprache gerügt wird (632f.)
- Freiherr A. von Cronthal übermittelt die negative Antwort aus Tirol zur Salzeinfuhr und Aufhebung der Passsperren. (634f.) Zusätzlich orientiert er, dass die tirolische Regierung keine Entschädigung an Florian Hitz bezahlen wolle (635f. bzw. 636f.)
20.1.
- Ausgehende Korrespondenz an den Landeshauptmann (638f.), den Podestà von Traona (639f.) sowie negative Mitteilung zur Einfuhr an die Gerichtsgemeinden Obtasna, Untertasna, Ramosch und Münstertal (640f.); dazu Schreiben nach Klosters wegen F. Hitz (641f.)
- Nach mehreren Warnungen der Sanitätsräte von Bergamo wird eine Viehsperre gegen das Herzogtum Mailand verhängt. (642ff., 655ff., 658ff u. 671f.) Diese soll durch den Landeshauptmann überwacht werden. Ausserdem sollen die dreibündischen Sanitätsräte die Gerichtsgemeinden sowie den eidgenössischen Stand Glarus benachrichtigen (672)
- Mit der Obrigkeit von Bern soll betreffend der Modalitäten der Abdankung der Regimenter in Holland korrespondiert werden. (673) Zudem soll den dortigen Kriegsräten gedankt werden, wovon man eine Kopie an Kommandant NN Conzett schickt
- Die Akten von Oberstleutnant Hieronymus von Salis zu den Entschädigungsforderungen der Offiziere sollen an den holländischen Minister J. de Witt weitergeleitet werden (673ff. mit Beilage)
- Einem Empfehlungsgesuch für Generalleutant NN von Salis an die Generalstaaten in analogem Sinne wird entsprochen (688ff. mit Beilage)
- Eingegangene Neujahrsglückwünsche von C. F. Luvini, Agent in Rom, und von C. F. Lavizzari, Anwärter auf diese Stelle (697f. u. 698)
- Forts. von 167.01-03: Die Vereidigung des als Untertan aufgenommenen Pietro Corti wird geregelt (698f.)
- Verordnungen zur Entschädigung der Weggeld-Einzieher (699)
21.1.
- Das bisherige Sitzungsprotokoll wird genehmigt und die ausgehende Korrespondenz verabschiedet: so an den Landeshauptmann (700), nach Glarus (701), an die Obrigkeit und die Kriegsräte von Bern (701ff. u. 704f.), an Kommandant NN Conzett (705f.) und an Generalleutnant NN von Salis (707f.)
- Der Nachlassverwalter von Ulysses von Salis-Marschlins fordert Akten an (708)
- Forts. von 167.01-04: Die wassergeschädigte Nachbarschaft Fuldera erhält finanzielle Beihilfe (708f.)
- Bei den internen Streitigkeiten der Gemeinde Chiavenna soll der Commissari schlichtend eingreifen (709); beiliegend umfassende Korrespondenz dazu (710ff.), insbesondere das Protestschreiben samt Übersetzung (737ff.) sowie die Beilagen A–D (742ff.). Abschriften davon sollen für die Streitparteien erstellt werden, während der Commissari ein Aktenverzeichnis erhält (758ff.)
- Gesuch verschiedener Schmiede, dass die Ausfuhr von altem Eisen verboten werden soll, was ausgeschrieben wird (761ff. samt Rekapitulationspunkt 764)
- Saläre (764)
Kategorie
Art
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Freistaat Gemeiner Drei Bünde
Signatur / Identifikationsnummer
AB IV 01/167.08
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/d74d8dc1bd9a4b8fa579f1e512d71c5b
Benutzbarkeit
FreiEinsehbar
Reproduktionsart
Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat
Schutzfrist
0 Jahre (Frei zugänglich)
Schutzfrist Ende
23.01.1796
Nutzungsrechte
Gemeinfrei