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Salzvertrag zwischen dem k. k. Landesgubernium von Tirol sowie Vorarlberg und dem Kanton Graubünden, befristet auf drei Jahre (Anfang November 1816 bis Ende Oktober 1819) über den Bezug von Salz aus der Saline Hall, das Fass zu zwölf Gulden, die Frachtentlöhnungen und Transportspesen, Spedition und Waagmeister, Kautionen und das Ausmass der zugestandenen jährlichen Lieferung an Graubünden von 2 250 Salzfässern aus Hall und 500 Fässern aus dem Salzlager zu Feldkirch

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