AB IV 01/021.38 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 5.–11. März 1637 (05.03.1637 - 11.03.1637) AB IV 01/021.38



Objekte / Dokumente

AB IV 01/021.38 - Beitag der Drei Bünde in Chur vom 5.–11. März 1637 (05.03.1637 - 11.03.1637)

Detailansicht
Titel / Bezeichnung

Beitag der Drei Bünde in Chur vom 5.–11. März 1637

Datum

05.03.1637 - 11.03.1637

Bemerkung zur Datierung

Kalender: alter Stil, an neuen Stil angepasst

Verzeichnungsstufe

Einzelstück

Institution

Staatsarchiv Graubünden

Sprachen

Deutsch

Form und Inhalt

23.2./5.3. - Aufruf an die fehlenden Ratsboten aus dem Oberen Bund (284) 25.2. [bzw. 7.3.] - Gemäss Mehren können die Ratsboten eigenständig über den Entscheid zum Traktat von Chiavenna abstimmen. Ausgewählte Kommissäre sollen ihn nach Erlegung der 60'000 Franken und des Tributs von 13'000 Kronen unterzeichnen (284f.) - Dies wird an Herzog H. de Rohan per Deputation kommuniziert (285) - Forts. von 021.09: Für die Konfirmation der Amtsleute in Campodolcino werden Ratsgesandte verordnet (285) 27.2. [bzw. 9.3] - Bericht der Deputierten bei Herzog H. de Rohan: Bis zur Ratifizierung wolle er sich um die Soldzahlungen kümmern; gegen die mit den Eidgenossen abgesprochenen Passsperre protestiere er. Falls die Bündner Offiziere in französische Dienste zurückkehren würden, würde er sich um die 60'000 Franken bemühen (286) 28.2. [bzw. 10.3.] - Der Termin zur Ratifizierung wird erstreckt; die Passsperre wird mit den Drohungen des Ambassadoren F. Lasnier begründet; die Rückkehr der Offiziere muss an die Gerichtsgemeinden ausgeschrieben werden (287) 1./11.3. - Herzog H. de Rohan verlangt eine schriftliche Begründung der Passsperre für seinen König (288) - Interner Protokollierungsvermerk (288) - Beschwerden der Kapuziner gegen die Protestanten in Samnaun. (289) Darum sollen sich die nach Scuol reisenden Verordneten kümmern - Ferner beschweren sich die Kapuziner über nachteilige katholische Eheschliessungen im Unterengadin, was ebenfalls weiter delegiert wird (289) - Der spanische Ambassador in Innsbruck äussert sich zum gestoppten Truppendurchzug (290) - Verbot der neuen Haldensteiner Blutzger (290) - Infolge vieler Klagen von Säumern und Fuhrleuten über zu schwere Fuhren wird das Höchstgewicht beschränkt und dies an verschiedene Handelsorte kommuniziert (290)

Kategorie

Schriftgut

Art

Papier

Standort

Staatsarchiv Graubünden

Provenienz

Freistaat Gemeiner Drei Bünde

Signatur / Identifikationsnummer

AB IV 01/021.38

Quelle

Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/d8634dc9722a49098dde4d664f4eee33

Benutzbarkeit

FreiEinsehbar

Reproduktionsart

Benutzungskopie/Sicherheitskopie: Digitalisat

Schutzfrist

0 Jahre (Frei zugänglich)

Schutzfrist Ende

13.03.1637

Nutzungsrechte

Gemeinfrei

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