D V/3.231.130 - Rechnung über des Obersten Hartmannis see. Gelt, so zum Reformationsgeschäfft für die alten Ambtleut angewendt worden und auf dasjenige, was die Hartmannischen dargegen empfangen. S. 829. (20.04.1603)
Rechnung über des Obersten Hartmannis see. Gelt, so zum Reformationsgeschäfft für die alten Ambtleut angewendt worden und auf dasjenige, was die Hartmannischen dargegen empfangen. S. 829.