Titel / Bezeichnung
a) 1714 Februar 2. bis 1714 Ende Mai
Hexenprozess vor dem Gericht Heinzenberg: Angeklagte ist Madlena, Tochter des Jan Fadrig Caminada von Flerden, Hauptzeugin und Mitangeklagte Cillia Caminada.
Fragment, 12 S., das eigentliche Urteil fehlt.
b) o.D. (1714 Februar ca.)
Memorial eines Ungenannten (des derzeitigen Ammanns am Heinzenberg?) zum Prozess gegen die beiden 16-jährigen Mädchen Madlena und Cillia Caminada. Der Verfasser setzt sich dafür ein, dass die alten Rechtsgrundsätze beachtet werden und beanstandet vor allem, dass die Obrigkeit, indem sie ihn überstimmte, beschloss, den "Zusatz" nicht aufzubieten. Ausserdem wendet er sich bestimmt dagegen, dass es genügen soll, wenn ein Geschworener erklärt, er habe diese Nachricht "von ehrlichen Leuten", damit eine Behauptung zu einem Anklagepunkt gemacht werden kann, ohne dass der Geschworene den Namen der Gewährsperson nennen und diese "Kundschaft" geben muss. Vor allem Ammann Bariaun setzte es durch, dass auf diese Art verfahren wird, gegen die Ansicht des Vicari (Rudolf) Rosenroll. - Zum Schluss fasst der Schreiber seine Beanstandung des Gerichtsverfahrens in 5 Punkten zusammen.
Or., Papier, Ecken fleckig, unleserlich. 12 S., davon 9 beschrieben. - Vgl. dazu Schmid M. / Sprecher F., Zur Geschichte der Hexenverfolgungen in Graubünden, JHGG 1918 (XLVIII), S. 99 ff., wo ausführlich ein Prozess gegen Jetta Briaun aus Urmein geschildert wird: der Schreiber des Memorials vermerkt, er habe zu Ammann Bariaun gesagt, die erste Hexe am Heinzenberg sei eine Bariaun gewesen.