Form und Inhalt
18.5.
- Auf der "cession" der Gemeinde Bergün begründend wird Vincenz von Salis-Sils als Podestà von Morbegno erwählt und vereidigt (229ff.)
- Der regierende Commissari fragt wegen der neuen Rechtsprivilegien von Val San Giacomo nach. (232) Dazu wird ihm das dort geltende Begnadigungs- und Befreiungsrecht erläutert (233)
- Der Strassenbau-Delegierte soll die Strassenführung ab der Zollbrücke bis nach Chur zusammen mit gemeindlichen Vetretern ausstecken (233f.)
- Die Nachbarn von Malans weigeren sich, die Wuhrpflicht bei der Tardisbrücke auszuüben. (234f.) Dies soll der regierende Landvogt von Maienfeld direkt vor Ort klären
- Nach einem Dorfbrand erhält die Kirchgemeinde Sumvitg die Erlaubnis, Beisteuern zu sammeln (235f.)
19.5.
- Aufnahme der Express-Mehren zu den Bernabitermönchen: Demgemäss wird das ausgeschriebene Gutachten vollumfänglich gutgeheissen (236f.)
- Ersatzwahl des Schreibers der Syndikatoren (237f.); ausserdem soll der Agent C. F. Luvini entlöhnt werden
- Empfehlungsschreiben für Schreiber NN Pestalozzi zuhanden des Commissari (238); ebenso für Stadtammann Rudolf von Salis nach Zürich
- Dispens für den neuen Podestà von Tirano (238f.)
- Dankesschreiben an den Erzbischof von Mailand wird verabschiedet (239)
- Forts. von 152.01-02: Entschädigung an Ludwig Christ für die abgelieferten Strafgerichtsprotokolle (239f.)
20.5.
- Ausgehende Korrespondenz wird verabschiedet: an den Commissari (240ff.), an die Nachbarschaften Zizers und Igis (244ff.), an den Erzbischof von Mailand (248) sowie Empfehlung für die Kirchgemeinde Sumvitg (249f.)
- Der kaiserliche Gesandte übermittelt ein Schreiben von Graf J. J. von Wilczek zu Dr. G. B. Stampa und zu den Brüdern Combi. (251ff. bzw. 253ff.) Zum Verfahren gegen Dr. Stampa äussert sich auch der Podestà von Morbegno. (257f.) Gegen den bundstäglichen Entscheid könne man nichts unternehmen, was diesem sowie dem Vicari kommuniziert wird. Wegen der Zollrückforderungen der Brüder Combi soll nochmals beim Zolleinnehmer nachgefragt werden (262)
- Es soll nochmals beim kaiserlichen Gesandten wegen der Auszahlung der Annatengelder interveniert werden (263)
- Forts. von 151.04: Abermaliges Empfehlungsschreiben für Anton von Salis und Anton von Salis-Tagstein wegen Abzugsgelder (263)
- Fehlende Stellungnahmen aus Vaduz und Feldkirch zu den vorgesehenen Weggeldern an der Luziensteig (263f.)
- Das Verhandlungsprotokoll wird verabschiedet (264)
21.5.
- Ausgehende Korrespondenz wird verabschiedet (264)
- Saläre (264)
Beilagen:
- Empfehlungsschreiben nach Zürich (265ff.)
- Weisungen an den Podestà von Morbegno wegen Dr. G. B. Stampa (268f.)
- Schreiben an die acht-örtige Eidgenossenschaft wegen Abzugsgelder (269ff.)
- Schreiben an den kaiserlichen Gesandten wegen Annatengelder (272f.)
- Orientierung an den Vicari betreffend Dr. G. B. Stampa (273ff.)
- Schreiben an den Gesandten J. A. von Buol wegen der Brüder Combi und Dr. Stampa (276f.)
- Vorschläge der Nachbarschaften Igis und Zizers zur Strassen- bzw. Chausseeführung (278ff.)