Scope and content
Tag 10: 3.11.
- Ordination zwischen Augustin Strub und der Gemeinde Teglio wird abgeändert, indem die Gemeinde 100 Kronen vergüten solle (399f.)
- Gewicht der Kaufmannswaren soll in Chur – wie in Chiavenna – kontrolliert werden (400)
- Zur Amtsbeschwerde gegen den Commissari fehlt die Zitation (400)
- Gemäss Ausschreiben sollen die Gerichtsgemeinden ihre Mehren an das jeweilige Bundeshaupt übersenden, ansonsten sie als bejahende Stimme gezählt würden (400)
- Wegen der strittigen Gerichtsbestellung in Malans werden bündische Rechtsprecher erwählt und Reichenau als Gerichtsort bestimmt (400f.) [fortgesetzt in 030.30]
- Verbot von Fuhr- und Säumertätigkeiten an Sonntagen (401)
- Quittung für die Stadt Chur für den Empfang von Munition (401)
- Auch die evangelischen Ratsboten willigen in die Vermittlung des Oberen Bunds im Streit zwischen dem Bischof von Chur und den Gerichtsgemeinden Thusis, Heinzenberg und Tschappina ein (401f.)
- Verteilung von je 800 fl. pro Bund aus den Zolleinnahmen (402)
- Auf Empfehlung der Deputierten werden die Gemeindeordnungen von Villa di Tirano genehmigt (402)
- Hauptmann Piäsch von Porta protestiert wegen der Verteilung der (Bussen-)Gelder nach Gemeinden. (402) Dazu sollen sich alle Gerichtsgemeinden äussern, da sie auch selber zur Eintreibung verpflichtet sind (403)
- Landammann NN Jenatsch verlangt namens seines Vaters eine Rechnungskorrektur, worüber die Rechtsprecher des unparteiischen (Straf-)Gerichts orientiert werden (403)
- Dr. NN Antonini aus Misox wird für die Teilnahme am unparteiischen (Straf-)Gericht entschädigt (404)
- Erklärungen der Deputierten zu den Beschwerden zur Gerichtspraxis in Valtellina (404–414)
- Die Gemeinde Teglio muss dem dortigen Podestà 100 Kronen entrichten (414f.)
- Erklärungen zur Einlage des oberen Terzier (Tirano) zur Gerichtspraxis (415–417)
- Erklärungen der Deputierten zu den Vorschlägen der Nachbarschaft Fusine (418–419)
- Erklärungen der Deputierten zur Gerichtspraxis in Valchiavenna (419–424)
- Forts.: Vorschläge der Agenten aus Val San Giacomo: Sofern Dr. Wilhelm Schmid von Grüneck die Steuerbefreiung seiner Alpen vor 1620 belegen könne, sei er von Steuern befreit (425) [fortgesetzt in 030.30]