Amt für Raumplanung
Titel / Bezeichnung
Amt für Raumplanung
Datum
1957 - 1997
Verzeichnungsstufe
Institution
Verwaltungsgeschichte / Biografische Angaben
In den letzten Jahrzehnten hat sich der Kanton Graubünden stark verändert. Noch nie zuvor in seiner Geschichte ist auf seinem Gebiet so viel gebaut worden wie nach dem Zweiten Weltkrieg. Durch zahlreiche neue Bauten und Verkehrsinfrastruktur erhöhte sich in den 60er-Jahren der politische Druck, diese Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet zu trennen.
Bereits 1894 existierte ein Kantonales Baugesetz, das 1964 durch das Bau- und Planungsgesetz des Kantons Graubünden abgelöst wurde. Dieses enthielt für die Gemeinden bereits zentrale Grundsätze der Raumplanung: geordnete baulichen Entwicklung und zweckmässige Nutzung des Bodens durch Zoneneinteilung, Regelung der Verkehrsinfrastruktur, Erhaltung der Landwirtschaftszonen, Landschaftsschutz, Wasser- und Energieversorgung, Abwasser- und Abfallbewirtschaftung. Eine Planungspflicht für die Gemeinden existierte allerdings noch nicht und ebenso wenig eine kantonale Planung. [Vgl. Bau- und Planungsgesetz des Kantons Graubünden vom 26. April 1964, Amtliche Gesetzessammlung des Kantons Graubünden, Band 1962/1963/1964, Chur 1964, S. 430-432] Für die umfassende Nutzungsplanung bildete erst das Raumplanungsgesetz vom 20. Mai 1973 die Grundlage, als der Kanton Prüfungs- und Aufsichtskompetenzen über die Gemeinden erhielt und die Raumplanung nicht nur in den Gemeinden, sondern auch in den Regionen und im Kanton planungspflichtig wurde mit dem Ziel, den Boden zweckmässig zu nutzen und eine geordnete wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. In Richtplänen werden die Grundzüge festgelegt, nach denen das Gebiet genutzt, erschlossen und besiedelt werden soll. [Vgl. Bundi, Erwin: Raum Graubünden, Chur 2007, S. 82-84; Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden vom 20. Mai 1973, Art. 1-2 und 14, Amtliche Gesetzessammlung des Kantons Graubünden, Band 1971-1975, Chur 1977, S. 304 u. 306] Auf Bundesebene wurde erst am 22. Juni 1979 das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) erlassen, nachdem bereits 1969 ein Raumplanungsartikel in die Bundesverfassung aufgenommen wurde, wodurch der Bund die Kompetenz zur Grundsatzgebung für eine zweckmässige Bodennutzung und geordnete Besiedlung erhielt. [Vgl. Bundi, Erwin: Raum Graubünden, Chur 2007, S. 8] Die eigentliche Raumplanung blieb aber Sache der Kantone, die einen Teil der Aufgaben an die Gemeinden weiterdelegieren.
Anfangs wurden die Aufgaben im Bereich der Raumplanung in Graubünden von verschiedenen Ämtern wahrgenommen, vor allem vom Meliorations- und Vermessungsamt. Am 1. Dezember 1969 nahm dann die durch Grossratsbeschluss vom 23. Mai 1969 geschaffene Kantonale Planungsstelle im Departement des Innern und der Volkswirtschaft ihre Tätigkeit auf. [Vgl. Landesbericht Graubünden 1969, S. 32] Zu den Aufgaben der neuen Amtsstelle gehörten die Beratung der Gemeinden und der Gemeindeverbände, hinzu kamen die Prüfung, Subventionierung und Antragsstellung zu den Ortsplanungen, die Koordination zwischen Gemeinden, Regionen, kantonalen und externen Stellen und mit dem Bund sowie die Grundlagenbeschaffung und die Begutachtung von Bauvorhaben. [Vgl. Bundi, Erwin: Raum Graubünden, Chur 2007, S. 30]
1983 wurde dann aus der bisherigen Kantonalen Planungsstelle das Amt für Raumplanung. In der Folge befasste sich das Amt schwergewichtig mit der Begleitung und Prüfung der Nutzungsplanung der Gemeinden, den Baubewilligungsverfahren (Bauten ausserhalb der Bauzone BAB), der Erarbeitung der kantonalen und Genehmigung der regionalen Richtplanung sowie der Grundlagenerarbeitung, Information und Koordination. [Vgl. Bundi, Erwin: Raum Graubünden, Chur 2007, S. 30; Kanton Graubünden, Amt für Raumentwicklung, Über uns, URL: https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dvs/are/ueberuns/Seiten/auftrag.aspx, Stand 26.06.2018]
Anzahl / Umfang
8.40 Laufmeter
82.00 Plan/Pläne
1072.00 Foto(s)
Form und Inhalt
Der Bestand umfasst einen Zugang:
- C18 Amt für Raumplanung: Organisation und Betrieb, Grundlagen und Projekte 1957-1997 enthaltend insbesondere Unterlagen zu Organisation und Betrieb der Dienststelle, (gesetzliche) Grundlagen, Konzepte und Leitbilder, übergreifende Geschäfte, Projekte und Inventare.
Kategorie
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Amt für Raumplanung , Kantonale Planungsstelle
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/e0539114443d403187ac9cccfe3ac7f5
Benutzbarkeit
TeilweiseGesuchspflichtig
Schutzfrist
30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist gem. GAA)
Schutzfrist Ende
02.01.2038
Nutzungsrechte
Gemeinfrei