Objekte / Dokumente
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BFVD)
Titel / Bezeichnung
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BFVD)
Datum
1914 - 2017
Verzeichnungsstufe
Institution
Verwaltungsgeschichte / Biografische Angaben
Das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden (BFVD), das seit dem 1. April 2020 den neuen Namen Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität (DIEM) trägt, beschäftigt sich mit der Planung, dem Bau und Unterhalt und der Subventionierung verschiedenster Infrastrukturanlagen in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Wasserbau, Walderschliessung und Naturgefahren. In verschiedenen Rollen und Zuständigkeiten trägt es ämterübergreifend zur Weiterentwicklung der Mobilität im Kanton bei. Zudem ist es für die Bereiche Energie, Wald, Jagd und Fischerei zuständig. Es umfasst das Hochbauamt, das Amt für Energie und Verkehr, das Tiefbauamt, das Amt für Wald und Naturgefahren und das Amt für Jagd und Fischerei.
Seit den 1920er Jahren war das Bau- und Forstdepartement für das Bauwesen (neben Strassen auch Eisenbahn, Bergbau, Wasserbau und Wasserrecht, Schifffahrt und Hochbau), das Grundbuchwesen (später Grundbuchinspektorat) und das Forstwesen zuständig. Gestützt auf das Strassengesetz des Kantons Graubünden vom 9. Dezember 1927 wurde ab 1928 dem Departement auch der Bereich Automobil- und Fahrradverkehr unterstellt.
Mit Beschluss vom 24. November 1947 genehmigte der Grosse Rat die durch den Kleinen Rat vorgeschlagenen Neuzuteilungen von Abteilungen. Ab dem 1. Januar 1948 wurde die bisher dem Bau- und Forstdepartement unterstellte Motorfahrzeugkontrolle dem Justiz- und Polizeidepartement zugeteilt. Dafür wurden neu dem Bau- und Forstdepartement die kantonale Brandversicherungsanstalt (Gebäudeversicherungsanstalt) und die Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung angegliedert. Mit Beschluss des Kleinen Rates vom 27. Februar 1948 wurde das kantonale Grundbuchinspektorat dem Departement des Innern und der Volkswirtschaft zugeteilt und dem Meliorations- und Vermessungsamt angegliedert. Die Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung blieb im Departement nur bis 1950. Seit 1954 befanden sich die Bereiche Bergbau und Eisenbahnwesen nicht mehr in der Zuständigkeit des Bau- und Forstdepartements.
Mit dem Gesetz über die Gebäudeversicherung im Kanton Graubünden vom 12. April 1970 wurden das alte Brandversicherungsgesetz von 1920 und das Gebäudeversicherungsgesetz von 1932 aufgehoben. Als Präsident der vom Kleinen Rat gewählten Verwaltungskommission der öffentlich-rechtlichen Anstalt Gebäudeversicherung unter der Aufsicht des Kantons wurde der Vorsteher des Bau- und Forstdepartements bestimmt.
Seit dem Jahr 1972 wird im Landesbericht Graubünden das Bauwesen in die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Liegenschaftenverwaltung unterteilt. Ab 1981 wird die Liegenschaftsverwaltung beim Hochbauamt als Sektion Liegenschaften weitergeführt. Auf dem 1. Januar 1982 wurde die Verordnung über die Organisation des Kantonal-Bauwesens vom 7. Juli 1852 durch die Verordnung über die Planung und Ausführung von kantonalen Hochbauten ersetzt.
Das Amt für Gewässerschutz bestand im Departement bis Ende 1984. Auf den 1. Januar 1985 wurden das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die grossrätliche Umweltschutzverordnung in Kraft gesetzt. Das frühere Amt für Gewässerschutz hat ab diesem Datum als Amt für Umweltschutz seine neuen Aufgaben übernommen. Die Bereiche Wasserbewirtschaftung, Abwasser, Tankanlagen und Schadendienst, Abfall- und Kiesbewirtschaftung und die Koordinationsstelle Umweltschutz gehörten neu zum Amt für Umweltschutz. 1987 wurde gemäss Beschluss des Grossen Rates der Bereich Umweltschutz ans Erziehungs-, Kultur und Umweltdepartement übertragen. Das Bau- und Forstdepartement übernahm seinerseits den Bereich Verkehr vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement (JPSD) und wurde infolgedessen in Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD) umbenannt. Ergänzend dazu setzte die Regierung per 1. Januar 1987 die Kommission "öffentlicher Verkehr" ein, deren Hauptaufgabe es sein sollte, dem BVFD "bei der Lösung der in diesem Bereich anfallenden Probleme sowie bei der Förderung des öffentlichen Verkehrs beratend zur Seite zu stehen" [Landesbericht 1987, S. 256].
Von 1987 bis 2008 wurde auch das Schätzungswesen als Amt im Departement geführt (ab 2008 im Departement für Finanzen und Gemeinden). Auf Beginn des Jahres 1989 wurde das Jagd- und Fischereiinspektorat (ab 2002 Amt für Jagd und Fischerei) formell vom Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement an das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement zugewiesen. Diese Aufgabenzuteilung war von der Regierung im Rahmen einer Revision des Beschlusses betreffend die Zuweisung von Sachgebieten an die Departemente am 15. Dezember 1986 beschlossen worden. Der Bereich Wasser- und Energiewirtschaft wurde 1993 innerhalb vom Departement zum Amt für Energie (ab 2009 Amt für Energie und Verkehr), das Forstinspektorat im Jahr 2000 zum Amt für Wald.
Das Departementssekretariat ist für den allgemeinen Geschäftsgang des Departements zuständig. Es fungiert als administratives Bindeglied zwischen dem Departementsvorsteher, den Dienststellen des Departements, der Standeskanzlei und anderen Departementen und besorgt die Öffentlichkeitsarbeit. Zudem unterstützt es den Departementsvorsteher mit fachlicher Expertise in bestimmten Sachgebieten, wobei sich die direkt dem Departementssekretariat angegliederten Geschäfte bzw. Abteilungen im Verlaufe der Jahre geändert haben: Während der Rechtsdienst, das Enteignungs-, das Perimeter- und das Submissionswesen seit 1971 den unveränderten Kern der Aufgaben bilden, kamen Geschäftsbereiche wie der öffentliche Verkehr oder die Wasser- und Energiewirtschaft neu hinzu bzw. wurden in neugeschaffene Dienststellen ausgelagert [vgl. Staatskalender Graubünden].
Konkret kam es zu folgenden Veränderungen im Aufgabenbereich des Departementssekretariats:
- Bis 1992 Fachstelle für Wasser- und Energiewirtschaft, 1993 ins neugeschaffene Amt für Energie ausgelagert
- Bis 1996 Reklamewesen, 1996 Übertragung der Bewilligungskompetenz für Strassenreklame ans kantonale Tiefbauamt im Zuge der Teilrevision der regierungsrätlichen Reklameverordnung
- Bis 2004 Strassenhaftpflicht
- Bis 2006 Fuss- und Wanderwege, 2006 der neugeschaffenen Tiefbauamt-Fachstelle Langsamverkehr angegliedert [vgl. Landesbericht 2006, S. 20]
- 1987–2008 Kommission Öffentlicher Verkehr dem Departementssekretariat unterstellt, 2008 mit dem Geschäftsbereich Energie zusammengeführt und ins neugeschaffene Amt für Energie und Verkehr ausgelagert [vgl. Landesbericht 2008, S. 124-125]
- Ab 2004 neue Abteilung Finanzen und Controlling
Neben den departementseigenen Geschäftsbereichen hatte sich das Departementssekretariat des BVFDs auch mit Geschäften des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements (JPSD) auseinanderzusetzen. Insbesondere zu Beginn der 1990er-Jahre wurde das BVFD als "instruierendes Departement" mit fremdenpolizeilichen Beschwerdefällen betraut, weil infolge der Jugoslawienkriege die Niederlassungsbewilligungs- und Familiennachzugsgesuche stark zugenommen hatten [vgl. Landesberichte 1992, S. 214, 1993, S. 228 und 1994, S. 232].
Im Zusammenhang mit der Strafanklage gegen Panagiotis Papadakis wegen mehrfachen Betrugs und dem damit in Verbindung stehenden Strafverfahren gegen den später freigesprochenen Vorsteher des JPSD, Regierungsrat Peter Aliesch, wegen passiver Bestechung übertrug die Regierung mit Beschluss vom 14. August 2001 die Sachgebiete Kantonspolizei, Fremdenpolizei und WEF (polizeiliche Belange) vorübergehend dem BVFD [vgl. Landesbericht 2001, S. 173]. Gemäss Regierungsbeschluss vom 25. September 2001 wurden auch die Bereiche Staatsanwaltschaft, Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Strafanstalt Sennhof und die Kantonale Anstalt Realta dem BVFD anvertraut. Nach der Ausscheidung Peter Alieschs aus der Regierung wurden die genannten Geschäftsbereiche per Ende 2002 wieder dem JPSD zugewiesen [vgl. Landesbericht 2002, S. 173], mit Ausnahme der Geschäfte WEF 2003 und Totalrevision der Kantonsverfassung, die bis zu ihrem Abschluss dem BVFD unterstellt blieben.
Anzahl / Umfang
29.90 Laufmeter
3.00 CD / DVD
Form und Inhalt
Der Bestand umfasst zwei Zugänge:
- C9 Departementssekretariat Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement: Unterlagen aus dem gesamten Geschäftsbereich 1928 - 2013
- C59 Departementssekretariat Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement: Unterlagen aus dem gesamten Geschäftsbereich 1914 - 2017
Standort
Staatsarchiv Graubünden
Provenienz
Bau- und Forstdepartement – Departementssekretariat , Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement – Departementssekretariat
Quelle
Archivdatenbank des Staatsarchiv Graubünden: https://staatsarchiv-findsystem.gr.ch/home/#/content/e081ba74c9ae4ffc87343352393b6dbd
Benutzbarkeit
TeilweiseGesuchspflichtig
Zugangsbestimmungen
Im Bestand vergebene Schutzfristen: 30 Jahre (Ordentliche Schutzfrist), 80 Jahre (Besonders schützenswerte Personendaten)
Schutzfrist
999 Jahre (Verschiedene Schutzfristen)
Schutzfrist Ende
02.01.2096
Nutzungsrechte
Gemeinfrei